Am 25. Januar 2011 hat eine unabhängige interdisziplinär besetzte Sachverständigenkommission das Gutachten für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung übergeben.
Mit dem Gutachten der Sachverständigenkommission liegt erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme zur Gleichstellung in Deutschland vor, die nicht nur den Ist-Zustand der Gleichstellung von Frauen und Männern beschreibt, sondern auch Handlungsbedarfe für eine zukunftsweisende Politik identifiziert.
Das umfangreiche Gutachten bietet damit konkrete Handlungsempfehlungen für eine konsistente ressortübergreifende Gleichstellungs- und Familienpolitik vor allem der Bundesregierung aber auch der Politikerinnen und Politiker auf der Landesebene und in Kommunen sowie den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
Die Bundesregierung wird nun diese Daten als Grundlage für den Ersten Gleichstellungsbericht verwenden, auf den alle geschlechterpolitischen Akteurinnen und Akteure gespannt sein dürfen.
Ida Hiller hat als eine der Sprecherinnen der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros (BAG) im Februar 2011 eine Konferenz mit organisiert, bei der zentrale Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des Gutachtens vorgestellt und diskutiert wurden.
Der umfangreiche Bericht und die zentralen Ergebnisse sind im Internet nachzulesen unter: