Nachbarschaftshaus Gostenhof

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Der Beirat und die Gremien   

Der ehrenamtliche Beirat

Der Beirat des Nachbarschaftshauses Gostenhof hat ein breites Mitwirkungs– und Mitbestimmungsrecht.
Er wird alle zwei Jahre von der Besucherversammlung gewählt. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Nürnberg, Ausländer und Deutsche sind zahlengleich vertreten.
Der Vorstand wird vom Beirat gewählt. Er bereitet die Beiratssitzungen vor und vertritt den Beirat gegenüber der Öffentlichkeit, der Presse und der Stadtverwaltung.

Beirat des Nachbarschaftshauses Gostenhof

Funktion und Aufgabe

  • Ermittlung der Interessen und Bedürfnisse der im Haus vertretenen Vereine, Gruppen und Initiativen und Anregung entsprechender Angebote.
  • Entwicklung und Durchführung von eigenen Programmangeboten
  • Kooperation mit den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
  • Mitbestimmung über die Verteilung der Mittel des Initiativtopfes für die Aktivitäten der Vereine, Gruppen und Initiativen.
  • Mitbestimmung bei der Raumvergabe.
  • Bei Personalentscheidungen wird der Beirat gehört.

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