Der Beirat des Nachbarschaftshauses Gostenhof hat ein breites Mitwirkungs– und Mitbestimmungsrecht.
Er wird alle zwei Jahre von der Besucherversammlung gewählt. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Nürnberg, Ausländer und Deutsche sind zahlengleich vertreten.
Der Vorstand wird vom Beirat gewählt. Er bereitet die Beiratssitzungen vor und vertritt den Beirat gegenüber der Öffentlichkeit, der Presse und der Stadtverwaltung.