Die Grundsteuer ist objektbezogen und bezieht sich auf den Wert eines Grundstückes einschließlich eventueller Gebäude. Die persönlichen Verhältnisse der Eigentümerinnen und Eigentümer bleiben dabei außer Betracht.
Die Ermittlung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Fällig ist die Grundsteuer in der Regel vierteljährlich zum 15. Februar/ 15. Mai/ 15. August/ 15. November.