E-Scooter in Nürnberg

Mit dem sogenannten „free-floating“-System konnten E-Scooter bisher überall in der Stadt abgestellt werden – oft zum Ärger anderer Verkehrsteilnehmer. Das ändert sich ab dem 1. Mai. Dann können E-Scooter nur noch auf Sammelparkplätzen ausgeliehen und zurückgegeben werden. Außerhalb dieser Stationen kann die Ausleihe nicht mehr beendet werden, die Gebühr läuft sonst weiter.


Drei Zonen für Sammelparkplätze

Das stationsbasierte System gilt vorerst nur für die Altstadt. Bis zum Herbst soll es auch auf die Stadtteile innerhalb des Bundesstraßenrings und die Außenstadt ausgeweitet werden. Insgesamt entstehen rund 300 Sammelparkplätze für bis zu 4.000 E-Scooter. Damit gilt künftig auch eine neue Obergrenze für die Fahrzeuge. Bisher waren in der Stadt mehr als 6.000 E-Scooter im Einsatz.

Künftig wird es drei Zonen geben: Zone A umfasst die Altstadt, Zone B alle darüber hinausliegenden Stadtteile bis zum Bundesstraßenring B4R inklusive der Weststadt und Zone C die restliche Außenstadt. In der Altstadt (Zone A) wurden in den vergangenen Monaten bereits rund 50 neue Sammelparkplätze geschaffen. Bis zum Herbst sollen die restlichen 250 innerhalb des Bundesstraßenrings (Zone B) und der Außenstadt (Zone C) eingerichtet werden.


E-Scooter-Abstellzonen und FAQ

Auf der Website des Verkehrsplanungsamts finden Sie eine interaktive Karte, eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen und Antworten sowie eine Liste der in Nürnberg tätigen Verleiher.


Um den Vorteil der Tür-zu-Tür-Mobilität zu erhalten, werden die Sammelparkplätze innerhalb der Altstadt in einem Abstand von 150 Metern und außerhalb der Altstadt in einem Abstand von 250 Metern errichtet, sofern der öffentliche Raum dies zulässt. Ziel ist ein dichtes Netz, so dass innerhalb des Rings von jedem Standort aus in fußläufiger Entfernung E-Scooter-Sammelparkplätze zur Verfügung stehen. Die Standorte werden nach Kriterien wie vorfügbaren Flächen, Nähe zu Verkehrsknotenpunkten, ÖPNV-Haltestellen oder Kultureinrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangeboten ausgewählt.

In der Außenstadt wird es neben den Sammelparkplätzen an ÖPNV-Haltestellen und Mobilpunkten weiterhin die Möglichkeit geben, E-Scooter auch außerhalb dieser Bereiche abzustellen. Sollte sich nach einem Jahr herausstellen, dass die Beschwerden außerhalb des Bundesstraßenrings nicht zurückgehen, wird das Abstellkonzept auch dorthin ausgeweitet.

Die Stadt hat mit allen fünf in Nürnberg tätigen Verleihern Sondernutzungsverträge abgeschlossen. Die Anbieter konnten sich in einem Interessenbekundungsverfahren bewerben. Der Sondernutzungsvertrag enthält Auflagen sowohl zum Betrieb als auch zum regelkonformen Parken und Fahren im Stadtgebiet.


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