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Geburt im Inland   

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Geburt in Nürnberger Kliniken

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Hausgeburt oder Geburt in einem anderen Krankenhaus

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Totgeburt

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Benötigte Unterlagen zur Beurkundung der Geburt

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Anträge für Elterngeld und Kindergeld

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Staatsangehörigkeit des Kindes

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Ermittlung der Geburtszeit

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Nachträgliche Beurkundung einer Geburt im Ausland

Beurkundung der Geburt

Wenn Ihr Kind in Nürnberg geboren wurde, sind wir für die Beurkundung der Geburt zuständig. Erforderliche Erklärungen bezüglich der Namensführung und Abstammung Ihres Kindes können Sie bei uns abgeben.

Baby

Geburt in Nürnberger Kliniken

Die Nürnberger Kliniken und Hebammenpraxen erstellen eine Geburtsanzeige für Ihr Kind. Das Standesamt Nürnberg erhält die Geburtsanzeige vom Südklinikum, der Klinik Hallerwiese und vom Theresienkrankenhaus per Boten. Nach ca. 4 Werktagen können die zur Geburt erforderlichen Dokumente beim Standesamt vorgelegt werden, falls sie nicht schon im Krankenhaus abgegeben wurden.
Die Geburt kann dann beurkundet werden.

Hausgeburt oder Geburt in einem anderen Krankenhaus

Bei Geburt in einem anderen Krankenhaus, einer Hebammenpraxis oder einer Hausgeburt ist die Geburt innerhalb einer Woche persönlich beim Standesamt anzuzeigen. Legen Sie uns dazu bitte die von der Hebamme ausgestellte und unterschriebene Geburtsanzeige sowie die erforderlichen Urkunden vor.
Die zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem unten folgenden Merkblatt.

Totgeburt

Wenn eine Totgeburt beurkundet werden muss, so legen Sie uns bitte neben den im Merkblatt ersichtlichen erforderlichen Urkunden auch die Todesbescheinigung des Arztes vor. Falls das Kind im Südklinikum, im Theresienkrankenhaus oder der Klinik Hallerwiese tot geboren wurde, wird dort eine Sterbefallanzeige ausgestellt. Wir benötigen diese Anzeige ebenfalls zur Beurkundung. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihrem verstorbenen Kind einen oder mehrere Vornamen sowie einen Familiennamen zu geben.

Wichtig

Legen Sie bitte immer Originaldokumente vor. Für nicht in deutscher Sprache abgefasste Urkunden ist stets eine deutsche Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzers erforderlich.
Sämtliche ausländischen Urkunden bedürfen der Legalisation durch die Deutsche Botschaft bzw. einer Apostille durch die Heimatbehörde. Für manche Staaten bedürfen die ausländischen Urkunden auch einer gesonderten Echtheitsüberprüfung durch die Deutsche Botschaft. Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung über die benötigten Überbeglaubigungen (Merkblatt zur Eheschließung im Ausland).

Im Interesse der Eltern ist die Vorsprache mit Dolmetscher erforderlich, wenn die Eltern nicht ausreichend deutsch sprechen, da in der Regel spätere Änderungen des Geburtseintrages nicht mehr möglich sind.

Benötigte Unterlagen zur Beurkundung der Geburt

In einem Merkblatt haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammen gefasst:

Anträge für Elterngeld und Kindergeld

Staatsangehörigkeit des Kindes

Ein Kind ausländischer Eltern erwirbt durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates ist oder als Staatsangehöriger der Schweiz eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit besitzt oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG).

Ob diese Voraussetzungen vorliegen, teilt uns die zuständige Ausländerbehörde auf Anfrage mit. Bei Unstimmigkeiten bezüglich der deutschen Staatsangehörigkeit Ihres Kindes wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde. In Nürnberg ist diese beim Einwohneramt angesiedelt.

Steht die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes fest, gilt für das Kind deutsches Namensrecht. Dadurch kann es zu Problemen kommen, wenn das ausländische Heimatrecht der Eltern andere Regelungen zur Namensführung vorsieht: Geben z.B. italienische Eltern Ihrem Sohn den italienischen männlichen Vornamen "Andrea", müssen Sie dem auch deutschem Kind noch einen zweiten, eindeutig deutschsprachigen männlichen Vornamen geben, da Andrea in Deutschland ein ausschließlich weiblicher Vorname ist.

Wenn Ihr deutsches Kind im Ausland geboren ist, kann beim Standesamt Ihres Wohnsitzes eine Nachbeurkundung erfolgen. Bitte vereinbaren Sie für den Antrag auf Nachbeurkundung unter den Telefonnummern 231-8515, 231-5398 einen Termin. Wir geben Ihnen gerne Auskunft über die dazu benötigten Unterlagen.

Ermittlung der Geburtszeit

Wenn Sie in Nürnberg geboren sind und die Uhrzeit wissen möchten, können Sie das in unserer Urkundenstelle kostenpflichtig erfragen. Dazu können Sie das folgende Formblatt benutzen:

Nachträgliche Beurkundung einer Geburt im Ausland

Das Standesamt Nürnberg ist seit 01.01.2009 für die nachträgliche Geburtsbeurkundung von in Nürnberg wohnhaften Deutschen zuständig, die im Ausland geboren sind. Hierfür legen Sie bitte statt der Geburtsanzeige die Original-Geburtsurkunde mit entsprechender Überbeglaubigung bei uns vor. Die Nachbeurkundung kostet 60 EUR zuzüglich weiter anfallender Gebühren. Bitte erkundigen Sie sich telefonische unter der Nummer 231-8515 über weitere Voraussetzungen und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin mit uns. Die Beurkundung kann im Rathaus, Hauptmarkt 18, Zimmer 417 - 419 beantragt werden.

Standesamt Nürnberg
Geburtenabteilung

Hauptmarkt 18

2. Stock, Zimmer 212 - 215

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 2423, 3146, 6290, 5379

Telefax: 0911 / 231 - 5711

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

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