Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgeramt Mitte

Geschlechtseintrag ändern

Beschreibung

Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass ihr Geschlechtseintrag durch die Bezeichnung männlich, weiblich, divers ersetzt oder ganz gestrichen wird.

Mit der Änderung des Geschlechts sind neue Vornamen zu bestimmen, wenn die bisherigen Vornamen nicht dem neu gewählten Geschlecht entsprechen.

Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen erfolgt in zwei Schritten.

Schritt 1 - Änderung des Geschlechtseintrags anmelden
Zunächst melden Sie die geplante Änderung des Geschlechts an. Bitte vereinbaren Sie online einen Termin beim Standesamt Nürnberg.

Schritt 2 - Neuen Geschlechtseintrag erklären
Frühestens drei Monate nachdem Sie die Änderung des Geschlechtseintrags angemeldet haben, können Sie den neuen Geschlechtseintrag erklären.
Die Anmeldung und die Erklärung müssen beide beim gleichen Standesamt erfolgen.
Einen Termin für die Erklärung vereinbaren wir gemeinsam bei Ihrem Termin zur Anmeldung.

 

  • amtliche/s Ausweisdokument/e
  • eigene Geburtsurkunde, bei fremdsprachigen Dokumenten mit Übersetzung

Zusätzlich bei nicht-deutschen Staatsangehörigen:

  • Nachweis des Aufenthalts (zum Beispiel elektronischer Aufenthaltstitel)

Zusätzlich bei Minderjährigen:

  • amtliche Ausweisdokumente der Eltern

Zusätzlich bei Verheirateten:

  • die eigene Eheurkunde, bei fremdsprachigen Dokumenten mit Übersetzung

  • Die Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags (Schritt 1) verfällt nach sechs Monaten.
  • Die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags (Schritt 2) kann frühestens drei Monate nach der Anmeldung erfolgen.

Sie können Ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt Nürnberg ändern, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
  • ein anerkannter Flüchtling sind oder
  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder
  • eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.

Die Erklärung des Geschlechtseintrags kann frühestens drei Monate nach der Anmeldung erfolgen.

Anmeldung (Die Gebühren werden bei der Erklärung verrechnet)15 Euro
Beurkundung der Erklärung (nach der Wartefrist)30 Euro
Vorsprachen mit Dolmetscher für die Anmeldung25 Euro
Vorsprachen mit Dolmetscher für die Erklärung40 Euro

 

Es können weitere Gebühren entstehen. Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen des Verfahrens mitgeteilt.

Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. 

Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.

Nähere Informationen finden Sie hier: