Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Namensänderung auf Führerschein beantragen

Beschreibung

Der Führerschein gilt in der Bundesrepublik Deutschland nicht als Identitätsnachweis. Es besteht daher keine gesetzliche Verpflichtung zur Namensänderung, sofern der Name im Führerschein aus dem Ausweisdokument hervorgeht.

Bei Beantragung der Namensänderung auf dem Führerschein wird ein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Dieser wird Ihnen in der Regel direkt von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben durch die Post zugestellt.

Eine Beantragung ist vor Ort mit Online-Terminvereinbarung erforderlich. Die Leistung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

  • amtliche/s Ausweisdokument/e
  • aktuelles biometrisches Passbild in Papierform (nicht älter als ein Jahr)
  • bisheriger Führerschein
  • zusätzlich bei Papierführerschein: Karteikartenabschrift der ausstellenden auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt oder erweitert wurde. Die Karteikartenabschrift ist vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde anzufordern und direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen. Die Abschrift muss bei Antragstellung bereits vorliegen.

  • Hauptwohnung in Nürnberg
  • Die Namensänderung ist bei der Meldebehörde bereits angezeigt worden.

  • in der Regel in vier Wochen abholbereit
  • per Express in der Regel nach zwei bis drei Werktagen abholbereit
  • als vorläufiger Führerschein (nur im Inland gültig) innerhalb von zwei bis drei Wochen per Direktversand

Namensänderung / Erneuerung des Führerscheins 35,42 Euro (inkl. Versand)
vorläufiger Führerschein 8,70 Euro
Expressausstellung zuzüglich 35,12 Euro

Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. Nähere Informationen finden Sie hier.

  • Bundesdruckerei