Änderung der Fahrzeugpapiere

Bei Wohnungswechsel innerhalb Nürnbergs müssen Sie den Kfz-Schein/die Zulassungsbescheinigung Teil I umschreiben lassen.

Bei einer Namensänderung zum Beispiel durch Eheschließung muss der neue Name im Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I und im Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden.

Ihr Fahrzeug wurde umgerüstet oder um Fahrzeugteile erweitert. Ob nach einer Fahrzeugveränderung die Begutachtung durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation nötig ist und / oder die Fahrzeugpapiere berichtigt werden müssen, hängt von Art und Umfang der Umrüstung ab. Entsprechende Auflagen und Hinweise finden sich in den Unterlagen der angebauten Fahrzeugteile (beispielsweise Betriebserlaubnis, Typgenehmigung). 

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Gebühren

Zusammenarbeit / Kooperationspartner

Alle zuständigen Einrichtungen

Ordnungsamt

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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