Änderung der Fahrzeugpapiere
Beschreibung
Bei Wohnungswechsel innerhalb Nürnbergs müssen Sie den Kfz-Schein/die Zulassungsbescheinigung Teil I umschreiben lassen.
Bei einer Namensänderung zum Beispiel durch Eheschließung muss der neue Name im Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I und im Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden.
Ihr Fahrzeug wurde umgerüstet oder um Fahrzeugteile erweitert. Ob nach einer Fahrzeugveränderung die Begutachtung durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation nötig ist und / oder die Fahrzeugpapiere berichtigt werden müssen, hängt von Art und Umfang der Umrüstung ab. Entsprechende Auflagen und Hinweise finden sich in den Unterlagen der angebauten Fahrzeugteile (beispielsweise Betriebserlaubnis, Typgenehmigung).
Alle zuständigen Einrichtungen
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>
- Bildquellen