Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation beantragen (Beschäftigung mit begleitender beruflicher Anerkennung)
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zweck der Anerkennung einer beruflichen Qualifikation erteilt werden.
Wenn Sie im Zuge der Anerkennungspartnerschaft das Anerkennungsverfahren komplett in Deutschland durchführen möchten, können Sie diese Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen im Ausland einen Hochschulabschluss oder eine mindestens zweijährige Ausbildung abgeschlossen haben. Ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder ein Arbeitsvertrag muss vorliegen. Ihr Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin schließt mit Ihnen eine „Anerkennungspartnerschaft“. Hierdurch verpflichten Sie und der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin sich, die Anerkennung nach der Einreise zu beantragen und das Verfahren einschließlich der notwendigen Qualifizierung aktiv zu betreiben.
Eine Beschäftigung ist möglich, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder ein Arbeitsvertrag vorliegt und die Agentur für Arbeit zugestimmt hat. Eine hiervon unabhängige Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche ist erlaubt. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Erklärvideo
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigen Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
Nachweis über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache (auf dem Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
Nachweis über die im Ausland erworbene Berufsqualifikation
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Zusatzblatt A
Vereinbarung über die Anerkennungspartnerschaft
Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Probelohnabrechnung)
Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz (bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen)
Nachweise über die Namensführung (nur wenn eine andere Schreibweise als im Pass vorliegt)
Weitere Nachweise
Arbeitsbescheinigung
Nachweise über die Qualifizierungsmaßnahme
Bescheid einer deutschen Anerkennungsstelle
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird bei erstmaliger Erteilung für die Dauer der Zustimmung der Arbeitsagentur, höchstens jedoch für ein Jahr erteilt. Sie kann bis zu drei Jahre verlängert werden.
Voraussetzungen
Für die Einreise zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wird in der Regel ein Visum benötigt. Dieses Visum können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
das Anerkennungsverfahren beginnt nach der Einreise
Sie haben einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Sie haben eine staatlich anerkannte ausländische Berufsqualifikation (mindestens zweijährige Ausbildung) oder einen staatlich anerkannten ausländischen Hochschulabschluss
Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung liegt vor
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
privatrechtliche Vereinbarung (Anerkennungspartnerschaft) zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber/ der Arbeitgeberin liegt vor
Ihr Lebensunterhalt ist gesichert
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Niederlassungserlaubnis
Im Anschluss kann keine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.