Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Amt für Migration und Integration

Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation beantragen (Qualifikationsanalyse)

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zweck der Anerkennung einer beruflichen Qualifikation erteilt werden. 

Wenn Sie bereits ein Anerkennungsverfahren aus dem Ausland eingeleitet haben und die zuständige Stelle im Anerkennungsverfahren eine Qualifikationsanalyse vorschlägt, können Sie die Aufenthaltserlaubnis zur Feststellung von beruflichen Fertigkeiten und Kenntnissen beantragen. Bei einer Qualifikationsanalyse werden die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten praktisch nachgewiesen, zum Beispiel als Arbeitsprobe, Fachgespräch oder durch Probearbeit in einem Betrieb.

Eine Qualifikationsanalyse ist eine besondere Form des Nachweises einer Berufsqualifikation. Dieser Nachweis erfolgt unter diesen Bedingungen:

  • Sie haben einen Antrag auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikation gestellt
  • Sie wollen in einem dualen Ausbildungsberuf oder als Meisterin/Meister arbeiten
  • Sie können unverschuldet wichtige Dokumente nicht vorlegen
  • die zuständige Stelle zweifelt an der Echtheit der vorgelegten Dokumente

Mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Sie, mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, eine Beschäftigung ausüben, wenn diese im Zusammenhang mit Ihrer künftigen Beschäftigung steht. Eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung von 20 Wochenstunden ist ebenfalls erlaubt. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt und verlängert werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.

  • Lichtbildseite aus Ihrem gültigen Pass oder Identitätsdokument
  • Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
  • Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
  • weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
  • Nachweis über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache (auf dem Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
  • Nachweis über die im Ausland erworbene Berufsqualifikation
  • Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (siehe Hinweisblatt)
  • Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz (bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen)
  • Nachweise über die Namensführung (nur wenn eine andere Schreibweise als im Pass vorliegt)

Weitere Nachweise

  • Feststellung über das Erfordernis der Bildungsmaßnahme (Zusage Qualifikationsanalyse)

Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird bis zu sechs Monaten erteilt.

Für die Einreise zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wird in der Regel ein Visum benötigt. Dieses Visum können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.

  • die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
  • Sie haben einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
  • eine Zusage der Anerkennungsstelle liegt vor
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert

Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.