Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Amt für Migration und Integration

Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte und gut integrierte Geduldete beantragen

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für qualifizierte und gut integrierte Geduldete beantragt werden. 

Wenn Sie einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen möchten, können Sie die Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte und gute integrierte Geduldete beantragen. Hierfür müssen Sie in Deutschland eine Berufsausbildung gemacht oder in Deutschland eine Beschäftigung begonnen und für diesen Anlass einen Duldung erhalten haben.
In diesem Zeitraum hatten Sie zum Beispiel eine Ausbildungsduldung, eine Beschäftigungsduldung oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer.

In den ersten zwei Jahren können Sie mit der Aufenthaltserlaubnis nur eine Beschäftigung entsprechend Ihrer beruflichen Qualifikation ausüben. Danach kann jede Beschäftigung zugelassen werden.

Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt und verlängert werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.

  • Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
  • Duldung mit Zusatzblatt
  • Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
  • weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache (Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) (nur erforderlich, wenn die qualifizierte Berufsausbildung oder das Hochschulstudium nicht in Deutschland erfolgreich abgeschlossen wurde)
  • Arbeitsvertrag
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Qualifikationsnachweise (Zeugnis oder Zertifikat über den Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums beziehungsweise Nachweis der qualifizierten Beschäftigung in den letzten zwei beziehungsweise drei Jahren)
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel letzten drei Gehaltsabrechnungen)
  • Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz (bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen)
  • Mietvertrag

Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.

Der Familiennachzug ist grundsätzlich für die Kernfamilie möglich.

Der Ehegatten/Lebenspartnernachzug ist möglich, wenn diese sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können. 

Ihnen ist es möglich, nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung zu beantragen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal zwei Jahre erteilt und verlängert.

Die Grundvoraussetzung ist:

  • abgeschlossene qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder Abschluss eines deutschen Hochschulstudiums oder
  • anerkannter ausländischer Hochschulabschluss und Ausübung einer angemessenen Beschäftigung seit zwei Jahren oder
  • seit drei Jahren ununterbrochene Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt

Außerdem sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  • gültiger Pass
  • Sicherung des Lebensunterhalts
  • ausreichender Krankenversicherungsschutz
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • kein Ausweisungsinteresse vonseiten der deutschen Behörden

Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.