Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann wegen völkerrechtlichen oder politischen Gründen beantragt werden.
Es kann Ihnen bereits vor Einreise durch einen Aufnahmebescheid eine Aufnahmezusage aus folgenden Gründen erteilt werden:
- aus völkerrechtlichen Gründen
- im Rahmen der Neuansiedlung von Schutzsuchenden (Resettlement-Flüchtlinge)
- bei besonders gelagerten politischen Interessen
Mit der Aufenthaltserlaubnis können Sie in Deutschland uneingeschränkt arbeiten.
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt und verlängert werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Die Dauer der Aufenthaltserlaubnis sowie die Beschränkungen hinsichtlich Berufstätigkeit oder Wohnsitznahme richten sich nach dem jeweiligen Aufnahmebescheid.
- Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument (sofern vorhanden)
- Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
- weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
- Aufnahmebescheid, Aufnahmeanordnung oder Aufnahmezusage (wenn vorhanden)
- Nachweis über die derzeitige Tätigkeit (nicht erforderlich)
- Qualifikationsnachweise (nicht erforderlich)
- Nachweise über die Namensführung (nur wenn eine andere Schreibweise als im Pass vorliegt)
- Weitere Nachweise Ihrer Wahl
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für zwei Jahre erteilt.
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs.
Sie können die Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn:
- kein Widerruf oder Rücknahme Ihrer Anerkennung vorliegt
- Sie seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis sind (Resettlement-Flüchtling nach § 23 Abs. 4 AufenthG)
- Ihr Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist
- Sie ausreichend krankenversichert sind
- Sie Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) haben
- keine entgegenstehenden Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen
- Sie eine Beschäftigungserlaubnis haben (sofern Sie Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer sind)
- Sie im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung der Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse sind
- Sie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen
- Sie über ausreichenden Wohnraum für sich und die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügen
Wenn Sie Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) haben und der Lebensunterhalt weit überwiegend gesichert ist, können Sie die Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren beantragen.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.
