Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Amt für Migration und Integration

Aufenthaltserlaubnis zum studienbezogenen Praktikum EU beantragen

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zweck des studienbezogenen Praktikum EU erteilt werden.

Studierende oder Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die ihr Studium innerhalb der letzten zwei Jahre abgeschlossen haben und praktische Erfahrungen sammeln wollen, können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines Praktikums beantragen. Das Praktikum muss in einem fachlichen Zusammenhang mit dem (abgeschlossenen) Studium stehen und dem Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen in einem beruflichen Umfeld dienen. 

Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt und verlängert werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.

Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich.

  • Lichtbildseite aus Ihrem gültigen Pass oder Identitätsdokument
  • Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
  • Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
  • weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
  • Praktikumsvereinbarung oder -vertrag
  • Ausländische Immatrikulationsbescheinigung oder ausländischer Studienabschluss
  • Kostenübernahmeerklärung der Praktikumseinrichtung
  • Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel  Einkommensnachweise, Stipendium)
  • Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz (bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen)
  • Nachweise über die Namensführung (nur wenn eine andere Schreibweise als im Pass vorliegt)

Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des Praktikums, höchstens jedoch für sechs Monate erteilt.

Für die Einreise zum Zweck des studienbezogenen Praktikums wird in der Regel ein Visum benötigt. Dieses Visum müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.

  • die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
  • Sie studieren aktuell oder haben vor zwei Jahren Ihr Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen
  • das Praktikum steht im fachlichen Zusammenhang mit Ihrem (abgeschlossenem) Studium
  • Sie können eine Praktikumsvereinbarung mit einer Einrichtung in Deutschland nachweisen
  • die Einrichtung verpflichtet sich schriftlich zur Übernahme Ihrer Lebenshaltungs- und Ausreisekosten, die bei öffentlichen Stellen anfallen können. Dies gilt für bis zu sechs Monate nach Beendigung des Praktikums.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert

Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.