Beschreibung
Die Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel.
Wenn Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylantrag gestellt haben, erhalten Sie eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens. Sie bescheinigt den rechtmäßigen Aufenthalt während dieser Zeit.
Beschäftigungserlaubnis
Innerhalb der ersten drei Monate nach Asylantragstellung ist eine Erwerbstätigkeit nicht erlaubt. Nach drei Monaten kann das Amt für Migration und Integration die Beschäftigung zulassen, wenn die Arbeitsagentur zugestimmt hat oder die Beschäftigung nach der Beschäftigungsverordnung zustimmungsfrei ausgeübt werden darf. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Eine Erwerbstätigkeit ist nicht möglich, wenn Sie aus einem sicherem Herkunftsstaat kommen und nach dem 31.08.2015 einen Asylantrag gestellt haben.
Die Aufenthaltsgestattung kann online beantragt und verlängert werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
In manchen Fällen ist Ihre Aufenthaltsgestattung mit bestimmten Beschränkungen erteilt worden. Diese Beschränkungen, zum Beispiel der Umfang der erlaubten Berufstätigkeit oder Verpflichtung zur Wohnsitznahme, nennt man Auflagen. Wenn Sie diese Auflagen ändern lassen wollen, können Sie dies über unseren Online-Dienst beantragen.
Über die Aufenthaltsgestattung erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Sie Ihre Ausweispflicht erfüllen können.
Mit dem Online-Dienst „Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung oder Ausbildung für Gestattete und Geduldete“ können Sie eine Beschäftigungserlaubnis beantragen und verlängern.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
- Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument (falls vorhanden)
- aktuelle Aufenthaltsgestattung (falls vorhanden)
- Vollmacht (falls Sie für Dritte tätig werden bei Abholung durch Dritte)
Für die Auflagenänderung zusätzlich:
Beschäftigungserlaubnis für eine Ausbildung:
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Ausbildungsvertrag
Änderung der Arbeitgeberbindung: Wechsel des Arbeitgebers:
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Sonstige Auflagenänderungen:
Änderung einer Wohnsitzauflage (Adressänderung wegen Umzug):
- Zuweisungsentscheidung
- Meldebestätigung
Antrag auf Streichung/Änderung einer Wohnsitzauflage:
- Mietvertrag
- aktuelle Lohnabrechnungen
Änderung der Personalien (ohne neuen Nationalpass):
- Nachweise über die Änderung der Personalien
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Aufenthaltsgestattung erlischt automatisch
- wenn Sie innerhalb von zwei Wochen, nachdem Ihnen der Ankunftsnachweis ausgestellt worden ist, noch keinen Asylantrag gestellt haben
- nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens
- bei früheren Verurteilungen wegen einer besonders schweren Straftat, wenn Sie an der Grenze zurückgewiesen werden können
- wenn Sie als Asylbewerberin/Asylbewerber in Ihr Herkunftsland zurückgereist sind, in dem Sie politisch verfolgt werden
- durch Bekanntgabe der Abschiebeanordnung
Die Aufenthaltsgestattung wir für maximal sechs Monate erteilt und verlängert.
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Sie können grundsätzlich zu einem Integrationskurs zugelassen werden.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.
