Die Daueraufenthaltsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Sie ist eine Bescheinigung für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger.
Wenn Sie sich länger als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie ein sogenanntes „Daueraufenthaltsrecht“. Über dieses Daueraufenthaltsrecht kann Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt werden.
Erklärvideo
Ablauf
Die Daueraufenthaltsbescheinigung kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Sie verlieren das Recht, auf Dauer hier zu bleiben, wenn Sie Deutschland für mehr als zwei Jahre verlassen. Informieren Sie sich bitte beim Amt für Migration und Integration, bevor Sie für eine längere Zeit in das Ausland ziehen.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes)
Nachweis über Ihre Aufenthaltszeiten in Deutschland
Nachweis über die in Deutschland ausgeübte Freizügigkeit (zum Beispiel durch Erwerbstätigkeit)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Sie sind EU-Bürgerin/ EU-Bürger oder haben die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein oder Norwegen
Sie haben einen mehrjähriger freizügigkeitsberechtigten Aufenthalt in Deutschland: Im Regelfall entsteht ein Recht zum Daueraufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. In dieser Zeit muss durchgehend ein Freizügigkeitsrecht bestanden haben, zum Beispiel als Arbeitnehmer, Selbständiger oder als Nicht-Erwerbstätiger mit ausreichenden Existenzmitteln.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bereits vor Ablauf von fünf Jahren ein Daueraufenthaltsrecht erwerben. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie haben sich seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufgehalten waren und mindestens während der letzten zwölf Monate in Deutschland erwerbstätig und a) haben bei Beendigung der Erwerbstätigkeit das 65. Lebensjahr vollendet oder b) sind im Rahmen einer Vorruhestandsregelung aus dem Erwerbsleben ausschieden
Sie haben Ihre Erwerbstätigkeit wegen voller Erwerbsminderung aufgegeben a) die infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten ist und einen Anspruch auf Rente gegenüber einem Leistungsträger in Deutschland begründet oder b) nachdem Sie sich zuvor mindestens zwei Jahre ständig in Deutschland aufgehalten haben
Sie haben drei Jahre lang ununterbrochen in Deutschland gearbeitet und sind anschließend in einem anderen EU-Mitgliedstaat erwerbstätig gewesen. Ihren Wohnsitz in Deutschland haben Sie beibehalten und kehren mindestens einmal wöchentlich nach Deutschland zurück.
Sie sind mit einer deutschen Person verheiratet/verpartnert
Gebühren
Daueraufenthaltsbescheinigung
10 Euro
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.