Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte beantragen (für Familienangehörige von EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern)
Beschreibung
Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern genießen ebenfalls Freizügigkeit, wenn sie ihre Familienangehörigen begleiten oder ihnen nachziehen. Dasselbe gilt für Familienangehörige von Staatsangehörigen der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
Während der ersten drei Monate des Aufenthaltes in Deutschland ist der Aufenthalt nur an die Bedingung geknüpft, dass Sie mit der freizügigkeitsberechtigten Bezugsperson verwandt sind, sie begleiten und im Besitz eines anerkannten oder anderweitig zugelassenen Passes oder Passersatzes sind. Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten benötigen Sie eine Aufenthaltskarte. Diese wird Ihnen als Nachweis für Ihr Freizügigkeitsrecht ausgestellt.
Aufenthaltskarte Die Aufenthaltskarte ist eine Aufenthaltsbescheinigung in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels. Sie wird Familienangehörigen ausgestellt, die keine Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) sind und mit einer/einer freizügigkeitsberechtigten Bürgerin/Bürger aus der EU oder dem EWR eine familiäre Lebensgemeinschaft führen.
Daueraufenthaltskarte Die Daueraufenthaltskarte ist eine besondere Art der Bescheinigung für Drittstaatsangehörige als Familienangehörige von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern sowie Staatsangerhörigen der EWR-Staaten in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels. Wenn Sie sich als Angehörige oder Angehöriger länger als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie das sogenannte „Daueraufenthaltsrecht“ erworben. Als Nachweis für das Daueraufenthaltsrecht können Sie eine Daueraufenthaltskarte beantragen.
Erklärvideo
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Nachdem die Familienangehörigen den Antrag auf Aufenthalt in Deutschland gestellt und die erforderlichen Unterlagen übermittelt haben, erhalten sie eine Bescheinigung darüber. Dafür ist kein separater Antrag notwendig.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes)
Lichtbildseite aus dem gültigem Pass oder Identitätsdokument Ihrer Bezugsperson
Nachweis über das von der Bezugsperson in Deutschland ausgeübte Freizügigkeitsrecht (zum Beispiel durch Erwerbstätigkeit)
Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung zur Bezugsperson (zum Beispiel Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
Weitere Nachweise
Nachweis der Anmeldung beim Bürgeramt
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Aufenthaltskarte wird in der Regel für fünf Jahre ausgestellt.
Voraussetzungen
Für die Einreise zum Zweck der Familienzusammenführung wird in der Regel ein nationales Visum benötigt. Die im Ausland lebenden Familienangehörigen müssen bei der zuständigen deutschen Botschaft zunächst ein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen.
der Hauptzweck muss das Führen einer familiären Lebensgemeinschaft mit einer Person (EU- oder EWR-Bürgerin/EU- oder EWR-Bürger) sein, welche ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
Hauptwohnung in Nürnberg
die nachziehende Person ist keine EU- oder EWR-Bürgerin/ kein EU- oder EWR-Bürger
die Bezugsperson genießt Freizügigkeit (zum Beispiel als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer)
Gebühren
Daueraufenthaltsbescheinigung
10,00 Euro
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres)
22,80 Euro
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres
37,00 Euro
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.