Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Sie ist ein befristetes Aufenthaltsrecht und dient als Nachweis, dass ein Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels gestellt wurde. Mit der Fiktionsbescheinigung halten Sie sich während der Bearbeitung des Antrags rechtmäßig im Bundesgebiet auf.
Die Fiktionswirkung tritt mit Ihrem gestellten Antrag kraft Gesetzes ein. Hierüber wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.
Es gibt verschiedene Arten der Fiktionsbescheinigung.
Erstmalige Beantragung eines Aufenthaltstitels (Erlaubnisfiktion) Wenn Sie sich ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und einen Aufenthaltstitel beantragen, entsteht durch die Antragstellung eine Erlaubnisfiktion. Bis zur Entscheidung über den Antrag gilt Ihr Aufenthalt als erlaubt.
Verspätete Antragsstellung (Duldungsfiktion) Sie besitzen keinen Aufenthaltstitel, hielten sich aber trotzdem zunächst rechtmäßig im Bundesgebiet auf, haben allerdings den Antrag auf einen Aufenthaltstitel zu spät gestellt. Der Aufenthalt gilt zwar nicht als erlaubt, aber die Abschiebung ist bis zur Entscheidung über den Antrag ausgesetzt. Die Duldungsfiktion berechtigt grundsätzlich nicht zur Erwerbstätigkeit.
Aufenthalt mit einem Aufenthaltstitel (Fortgeltungsfiktion) Sie halten sich bereits mit einem Aufenthaltstitel rechtmäßig im Bundesgebiet auf und haben dessen Verlängerung oder einen anderen Titel beantragt. In diesen Fällen gilt der Aufenthaltstitel nach Ablauf bis zur Entscheidung über den Erteilungs- oder Verlängerungsantrag als fortbestehend. Sofern der bisherige Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit berechtigte, ist das Arbeiten ohne Einschränkungen möglich. Die Fortbestandsfiktion ist nicht identisch mit dem (abgelaufenen) Aufenthaltstitel, aber der Aufenthaltstitel wird fingiert. Dies bedeutet, Sie sind so zu stellen, als hätten Sie einen Aufenthaltstitel, mit allen Konsequenzen (alle Rechte und Pflichten).
Ablauf
Wir können Ihnen erst eine Fiktionsbescheinigung ausstellen, nachdem Sie einen Aufenthaltstitel beantragt haben.
Wenn Sie einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels stellen, prüft das Amt für Migration und Integration ob und welche Fiktionswirkung eingetreten ist. Sofern eine Bescheinigung darüber auszustellen ist, wird Ihnen diese Fiktionsbescheinigung per Post zugeschickt oder Sie erhalten einen Termin. Dieser Vorgang kann einige Tage dauern.
Häufig gestellte Fragen
Wie bezahle ich meine Fiktionsbescheinigung?
Sofern keine Gebührenbefreiung vorliegt, wird regelmäßig die hierfür fällige Gebühr bei Ihrem Termin zur Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels erhoben. Ansonsten erhalten Sie eine Rechnung.
Meine Fiktionsbescheinigung ist abgelaufen, was kann ich tun?
Wenn Ihre Fiktionsbescheinigung abgelaufen ist, melden Sie sich bitte beim Amt für Migration und Integration, damit Ihnen eine neue Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden kann.
Kann ich mit meiner Fiktionsbescheinigung reisen?
Ob Sie mit Ihrer Fiktionsbescheinigung in den Urlaub fahren können, können Sie dem Inhalt auf Ihrer Fiktionsbescheinigung entnehmen.
Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (Erlaubnisfiktion): Mit dieser Fiktionsbescheinigung ist die Ausreise und Wiedereinreise nach Deutschland in der Regel schwierig und kann zu Problemen führen. Der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ist zwar bis zur Entscheidung über den Antrag erlaubt. Eine Wiedereinreise nach Deutschland ist jedoch nur dann möglich, wenn nicht der Zusatz „Gilt nicht zur Auslandsreise“ eingetragen ist. Falls doch, ist von einer Ausreise dringend Abstand zu nehmen.
Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG (Duldungsfiktion): Mit dieser Fiktionsbescheinigung ist die Ausreise und Wiedereinreise nach Deutschland rechtlich nicht möglich und kann zu erheblichen Problemen führen.
Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG (Fortgeltungsfiktion): Der bisherige Aufenthaltstitel gilt grundsätzlich bis zur Entscheidung über den Antrag mit allen Rechten und Pflichten fort. Mit dieser Fiktionsbescheinigung ist also die Ausreise und Wiedereinreise nach Deutschland erlaubt.
In welchen Fällen muss ich den Inhalt oder die Nebenbestimmungen in meiner Fiktionsbescheinigung ändern lassen?
Wenn bestimmte Beschränkungen, zum Beispiel zum Arbeitgeber oder der Ausbildungsstelle, eingetragen sind und Sie diese/n wechseln möchten, müssen die Nebenbestimmungen in der Fiktionsbescheinigung angepasst werden. Dies ist auch der Fall, wenn sich sonstige Änderungen in Ihrem Lebens- oder Arbeitsverhältnis ergeben (zum Beispiel ein Wechsel des Studiengangs, Änderung Ihrer Personalien).
Fristen
Die individuelle Gültigkeit der Fiktionsbescheinigung sehen Sie auf Ihrer Fiktionsbescheinigung abgedruckt.
Voraussetzungen
Sie haben bereits einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt.