Wenn Sie von vom Amt für Migration und Integration einen Berechtigungs- oder Verpflichtungsschein erhalten haben, können Sie sich aussuchen, bei welchem Anbieter Sie den Kurs belegen möchten.
Einen Anbieter für Integrationskurse in Ihrer Nähe finden Sie im Internetangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Anspruch auf einen Integrationskurs
Sie können einen Anspruch auf die Teilnahme am Integrationskurs haben. Dies ist der Fall, wenn Sie sich dauerhaft in Deutschland aufhalten und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung, zum Zweck der Familienzusammenführung, aus humanitären Gründen oder als langfristig Aufenthaltsberechtigung nach § 38 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder
eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 oder 4 AufenthG erhalten haben.
Verpflichtung zum Integrationskurs
Neben der Berechtigung ist auch eine Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs möglich. Dies ist der Fall, wenn Sie einen Anspruch auf einen Integrationskurs haben und
- keine Deutschkenntnisse haben (mindestens Sprachniveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
- bei bestimmten Aufenthaltstiteln (§ 23 Abs. 2, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 30 oder § 36a Absatz 1 Satz 1 AufenthG) keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben (mindestens Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie einen Integrationskurs besuchen, auch wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht. Dies kann in folgenden Fällen zutreffen:
- Sie werden vom Jobcenter (im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung) oder vom Sozialamt (beim Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) zur Teilnahme aufgefordert
- es besteht eine "besondere Integrationsbedürftigkeit", wenn Sie zum Beispiel mit unzureichenden Deutschkenntnissen die Personensorge für ein Kind haben und deshalb auf Sozialleistungen angewiesen sind
Freiwillige Teilnahme
Wenn Sie keinen Anspruch auf einen Integrationskursplatz haben, aber freiwillig teilnehmen möchten, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen.