Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Amt für Migration und Integration

Niederlassungserlaubnis beantragen (Asyl und Flüchtlinge)

Beschreibung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Mit dieser können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.

Asylberechtigte und anerkannten Flüchtlingen können, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben, eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Sie können eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie

  • vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Anerkennung als Asylberechtigte/ Asylberechtigter oder Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention besitzen und das 16. Lebensjahr vollendet haben oder
  • von Deutschland als Resettlement-Flüchtling aufgenommen wurden und das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit fünf Jahren im Besitz einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis sind. 

Bei guter wirtschaftlicher und sprachlicher Integration ist die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren im Besitz einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis möglich.

Die Niederlassungserlaubnis kann online beantragt werden. 
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.

Wenn Sie Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) haben und der Lebensunterhalt weit überwiegend gesichert ist, können Sie die Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren beantragen.

  • Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
  • Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
  • Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
  • Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts
  • Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz (bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen)
  • Berufserlaubnis oder Berufsausübungserlaubnis
  • Nachweis über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache (auf dem Sprachniveau A2 oder C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
  • Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, Wohnraumbestätigung)
  • Nachweis über besondere Umstände
  • Nachweis über die laufende Ausbildung
  • Nachweise über die Namensführung (nur wenn eine andere Schreibweise als im Pass vorliegt)

Weitere Nachweise

Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.

Sie können die Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn:

  • kein Widerruf oder Rücknahme Ihrer Anerkennung vorliegt
  • Sie seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis sind (Asylberechtigte/Asylberechtigter nach § 25 Abs. 1 AufenthG oder Anerkennung als Flüchtling nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Alternative 1 AufenthG oder Resettlement-Flüchtling nach § 23 Abs. 4 AufenthG)
  • Ihr Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist
  • Sie ausreichend krankenversichert sind
  • Sie Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) haben
  • keine entgegenstehenden Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen
  • Sie eine Beschäftigungserlaubnis haben (sofern Sie Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer sind)
  • Sie im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung der Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse sind
  • Sie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen
  • Sie über ausreichenden Wohnraum für sich und die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügen

Wenn Sie Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) haben und der Lebensunterhalt weit überwiegend gesichert ist, können Sie die Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren beantragen.

Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.