Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Amt für Migration und Integration

Niederlassungserlaubnis beantragen (für Fachkräfte)

Beschreibung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Mit dieser können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.

Als Fachkraft können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Hierfür müssen Sie in der Regel seit drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach:

sein.

Die Frist reduziert sich auf zwei Jahre, wenn die Sie eine inländische Ausbildung oder Studium abgeschlossen haben. 

Einer hoch qualifizierten Fachkraft mit akademischer Ausbildung soll in besonderen Fällen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Hilfe gewährleistet sind und keine Vorstrafen vorliegen. Hoch qualifiziert sind bei mehrjähriger Berufserfahrung insbesondere

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder
  • Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder 
  • wissenschaftliche Mitarbeitende in herausgehobener Funktion

Die Niederlassungserlaubnis kann online beantragt werden. 
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.

  • Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
  • Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
  • Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
  • Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts
  • Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz (bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen)
  • Arbeitsvertrag, Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, Gehaltsabrechnungen, Ernennungsurkunde (wenn Blaue Karte EU oder Forschung)
  • Nachweis über Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Aufwendungen
  • Berufserlaubnis oder Berufsausübungserlaubnis
  • Nachweis über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache (auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
  • Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, Wohnraumbestätigung)
  • Nachweis über besondere Umstände
  • Nachweis über die Qualifikation und Berufserfahrung (Zeugnisse, Zertifikate) (wenn hoch qualifizierte Fachkraft)
  • Nachweis über die laufende Ausbildung
  • Nachweise über die Namensführung (nur wenn eine andere Schreibweise als im Pass vorliegt)

Weitere Nachweise

Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.

Ihre Ehepartnerin/Ihr Ehepartner kann eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn:

  • sie/er mit Ihnen in einer ehelichen Lebensgemeinschaft lebt
  • sie/er seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt
  • sie/er mindestens 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist
  • der Lebensunterhalt gesichert ist
  • sie/er keine Vorstrafen hat
  • sie/er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung der Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist
  • sie/er eine Beschäftigungserlaubnis besitzt (als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer)
  • sie/er Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) hat
  • sie/er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt
  • ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht

Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
Sie können die Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie:

  • seit drei Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis sind. Die Frist reduziert sich auf zwei Jahre, wenn Sie eine inländische Ausbildung oder Studium haben
  • als Fachkraft tätig sind (einen Arbeitsplatz haben)
  • 36 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweisen. Die Frist von 48 Monaten bzw. 36 Monaten verkürzt sich auf zwei Jahre, wenn die Qualifikation im Inland erworben wurde
  • Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) haben
  • Ihren Lebensunterhalt sichern
  • ausreichend krankenversichert sind
  • keine Vorstrafen haben
  • eine Beschäftigungserlaubnis haben (sofern Sie Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer sind)
  • im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung der Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse sind
  • über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen
  • über ausreichenden Wohnraum für sich und die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügen

Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte mit Blauer Karte EU
Sie können die Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie: 

  • eine gültige Blaue Karte EU besitzen
  • seit 27 Monaten eine Beschäftigung mit dieser nachgehen
  • in diesem Zeitraum (27 Monate) Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweisen.
  • Ihren Lebensunterhalt sichern
  • ausreichend krankenversichert sind
  • keine Vorstrafen haben
  • eine Beschäftigungserlaubnis haben (sofern Sie Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer sind)
  • im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung der Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse sind
  • über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen
  • über ausreichenden Wohnraum für sich und die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügen

Wenn Sie ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) haben, verkürzt sich die Frist auf 21 Monate.

Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.