Der Reiseausweis kann online beantragt werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Hinweise Reiseausweis
Falls Sie keinen Pass oder Reisepass besitzen, müssen Sie sich zunächst bei der Auslandsvertretung Ihres Herkunftslandes um die Ausstellung eines Passes oder Reisepasses bemühen. Auch für Personen, die subsidiär schutzberechtigt sind oder für die ein Abschiebeverbot festgestellt wurde, ist die Beschaffung eines Nationalpasses des Herkunftslandes grundsätzlich zumutbar.
Wenn Sie einen Reiseausweis für Ausländerinnen/Ausländer beantragen, sollten Sie möglichst Nachweise vorlegen, dass Sie sich um die Beschaffung eines Nationalpasses bemüht haben. Es gibt keinen Anspruch auf die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländerinnen/Ausländer. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung.
Der Reiseausweis für Ausländer gilt in der Regel nicht für das Herkunftsland.
Hinweise Notreiseausweis
Der Notreiseausweis wird von den Grenzbehörden ausgestellt. Grenzbehörden sind die Bundespolizei und weitere Landes- und Bundesbehörden, die mit der Wahrnehmung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragt sind. Nähere Informationen finden Sie hier.
