Verpflichtungserklärung - Sperrkonto aufheben/Verwahrgeld freigeben
Beschreibung
Bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung haben Sie eine Bankbürgschaft oder Sparbuch mit Sperrvermerk (auch: Sperrkonto) zugunsten der Stadt Nürnberg oder ein Verwahrgeld als Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit hinterlegt.
Das Sperrkonto kann aufgehoben oder das Verwahrgeld freigegeben werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
- Ihr Gast ist seit mindestens drei Monaten ausgereist
- das Multivisum ist seit mehr als drei Monaten abgelaufen
- das Visum Ihres Gastes wurde abgelehnt
- Sie uns die Verpflichtungserklärung im Original zurückgeben können