Die Verlustmeldung kann online abgegeben werden.
Wir bearbeiten Ihre Verlustanzeige und lassen die Dokumente zur Fahndung ausschreiben, wenn Sie nicht bereits eine Verlustanzeige bei der Polizei gemacht haben. Die gemeldeten und damit gesperrten Dokumente können für Reisen nicht mehr genutzt werden.
Bei Dokumenten, die vom Amt für Migration und Integration ausgestellt werden, wird der Sachverhalt geprüft und Sie erhalten im Regelfall von uns einen Termin, damit das Dokument neu bestellt werden kann. Für folgende Dokumente können Sie einen Termin von uns erhalten:
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- Fiktionsbescheinigung
- Duldung
- Aufenthaltsgestattung
- Reiseausweise (für Flüchtlinge, ausländische Personen oder Staatenlose)
Für alle anderen Dokumente, die von ihrem Heimatland ausgestellt wurden, müssen Sie diese grundsätzlich in Ihrem Heimatland oder bei der/dem zuständigen Botschaft/Generalkonsulat neu beantragen.
Bei Diebstahl und Raub melden Sie bitte zusätzlich den Verlust bei der Polizei.
Die Meldung können Sie für sich oder Ihr minderjähriges Kind / Ihre minderjährigen Kinder vornehmen.
Wenn Sie Ihr Dokument nach der Verlustmeldung wieder gefunden haben, dann widerrufen Sie bitte den Verlust über den Online-Dienst.
Wenn Sie Ihren eAT verloren haben, müssen Sie die Online-Ausweisfunktion über den Sperr-Notruf sperren lassen, falls diese freigeschaltet ist.
