Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Schutz für Nürnbergs Natur

Das Umweltamt weist mit Beginn der Freiluftsaison auf die Verhaltensregeln in Naturschutzgebieten hin. Naturschutz bedeutet für das Freizeitverhalten, dass Zelten und Grillen nur auf zugelassenen Plätzen erlaubt ist; Fahrradfahrer müssen in Landschaftsschutzgebieten auf den Wegen bleiben, Fahrzeuge dürfen nur auf dafür zugelassenen Wegen und Plätzen gefahren und geparkt werden.

Wer sich jetzt im Frühling in das Nürnberger Stadtgebiet aufmacht, begegnet an vielen Stellen einem Schild, das in einem grün umrandetem Dreieck einen schwarzen Adler auf weißem Grund zeigt. Dieses Schild markiert Landschaftsschutzgebiete und damit Orte, an denen inmitten oder am Rande der Großstadt noch Natur erlebbar ist. Solche Freiräume sind in Großstädten wie Nürnberg sehr knapp. Entsprechend hoch ist die Zahl der Erholungssuchenden, die in ihrer Freizeit die Landschaftsschutzgebiete aufsuchen. In der Landschaftsschutzverordnung sind daher bestimmte Regeln festgelegt, die dafür sorgen sollen, dass der Naturhaushalt in Takt bleibt.

Für alle Natur- und Landschaftsräume, auch solche, die nicht unter einen besonderen Schutz gestellt wurden, gelten die allgemeinen Bestimmungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Danach dürfen alle Pilze, Beeren, Tee- und Heilkräuter oder Nüsse nur für den Eigenbedarf sammeln. Wildwachsende Pflanzen, Zweige und Blätter können gepflückt werden, aber nicht mehr, als es einem Handstrauch entspricht. Orchideen und andere geschützte Arten dürfen weder gepflückt noch ausgegraben werden.

Den Landwirten bereitet zunehmend große Sorgen, dass so mancher Hundebesitzer sich nicht um die „Hinterlassenschaften“ seines Vierbeiners kümmert. Hundekot in den Gemüseanbauflächen oder in den Viehfutterwiesen führt zu wirtschaftlichen Einbußen der Landwirte und zu Erkrankungen beim Vieh. Deshalb gilt zu beachten, dass gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz Äcker in der Zeit zwischen Saat und Ernte ebenso wie Wiesen in der Zeit des Aufwuchses nur auf vorhandenen Wegen betreten werden dürfen. Hundebesitzer werden gebeten, ihre Hunde während dieser Zeit von den Flächen fernzuhalten und gegebenenfalls anzuleinen.

Weitere Auskünfte erteilt die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-58 62.