Eine Beantragung ist vor Ort mit Online-Terminvereinbarung erforderlich. Die Leistung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Beschreibung
Die Ein- oder Austragung von Auflagen im Führerschein muss beantragt werden.
Bei einer Änderung wird ein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Der neue Führerschein wird in der Regel direkt von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben durch die Post zugestellt.
- amtliche/s Ausweisdokument/e
- aktuelles biometrisches Passbild in Papierform (nicht älter als ein Jahr)
- bisheriger Führerschein
- zusätzlich bei Papierführerschein: Karteikartenabschrift der ausstellenden auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt oder erweitert wurde. Die Karteikartenabschrift ist vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde anzufordern und direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen. Die Abschrift muss bei Antragstellung bereits vorliegen.
Zusätzlich bei Austragung der Sehhilfe:
- Zeugnis über die unabhängige augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - nicht älter als zwei Jahre
Zusätzlich bei Eintragung der Auflage B96 und B196
- Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung nach Anlage 7a zu § 6a Absatz 3 und 4 FeV oder Anlage 7b zu § 6b Absatz 3 und 4 FeV
Zusätzlich bei Eintragung der Auflage B197
- Schaltkompetenznachweis nach Anlage 7 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- Hauptwohnung in Nürnberg
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel vier Wochen.
| Austragung der Sehhilfe | 35,42 Euro |
| Eintragung der Auflage B96, B196 oder B197 | 39,80 Euro |
| vorläufiger Führerschein | 8,70 Euro |
| anlassbezogene Überprüfung | 35,80 Euro |
- Bundesdruckerei
