Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgerämter Nord, Ost und Süd


Führerschein umtauschen

Beschreibung

Der Bundesrat hat auf Grund einer EU-Vorgabe am 15.02.2019 die Pflicht zum Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Betroffen sind Besitzende von Führerscheinen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden.

Sie können Ihren Führerschein online oder persönlich mit Online-Terminvereinbarung umtauschen.

Ihre Umtauschfrist können Sie über unseren „Führerscheinumtausch-Rechner“ ermitteln.

Der Führerscheinumtausch kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • amtliche/s Ausweisdokument/e
  • aktuelles biometrisches Passbild in Papierform (nicht älter als ein Jahr)
  • bisheriger Papierführerschein oder unbefristeter Kartenführerschein

Bei einer Online-Beantragung ist die Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Reisepasses und des Führerscheins zu scannen oder zu fotografieren.

Falls Ihr Papierführerschein nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt oder erweitert wurde, benötigen wir eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle.

Beim Umtausch eines Kartenführerscheins wird keine Karteikartenabschrift benötigt.

Wenn Ihr Papierführerschein in einer anderen Stadt ausgestellt wurde und Sie zwischenzeitlich umgezogen sind, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift, um den Führerschein umzutauschen.

Eine Karteikartenabschrift erstellt die Behörde, die den Papierführerschein ausgestellt hat.

Fordern Sie diese bitte vorab bei der ausstellenden Behörde an – das beschleunigt den Umtausch. Dabei teilen Sie bitte der ausstellenden Behörde mit, die Karteikartenabschrift direkt an die Führerscheinstelle in Nürnberg zu schicken (Fax: 09 11 / 2 31-32 81). Eine Karteikartenabschrift erhalten Sie in der Regel in ein bis drei Wochen.
Wenn die Karteikartenabschrift bei einem Vorort-Umtausch bereits vorliegt, ist kein zweiter Termin notwendig.

In folgenden Fällen ist ein Online-Umtausch nicht möglich:

1) Sie möchten Ihren alten Führerschein nach der Entwertung behalten. Nur bei einem Führerscheinumtausch vor Ort wird die Gültigkeit Ihres Führerscheins bis zur Zusendung des Kartenführerscheins befristet. Danach können Sie Ihren alten, vorab entwerteten Führerschein behalten.
Bei einem Online-Umtausch dagegen schicken Sie Ihren alten Führerschein an die Führerscheinstelle. Er wird dort vernichtet.

2) Sie möchten gleichzeitig die Führerscheinklasse C/CE (damalige Klasse 2) und/oder die Führerscheinklassen CE/79 (damalige Klasse 3) verlängern.

3) Sie benötigen eine Express-Einzellieferung.
In sehr eiligen Fällen kann anstelle des regulären Versands eine Express-Einzellieferung veranlasst werden. Dabei entstehen Zusatzkosten in Höhe von 33,28 Euro.

4) Sie besitzen noch eine andere EU-Fahrerlaubnis.

Vereinbaren Sie sich in allen genannten Fällen online einen Termin, an dem Sie persönlich bei uns vorbeikommen.

Sie erhalten von der Führerscheinstelle per Post folgende Unterlagen:

  • eine Ausnahmegenehmigung (von der Mitführpflicht des Führerscheins) für das Inland
  • einen Vordruck, mit dem Sie Ihren Führerschein an uns zur weiteren Bearbeitung (idealerweise per Einschreiben) auf Ihre Kosten zusenden können.

Wenn Sie die beiden Dokumente erhalten haben, schicken Sie bitte Ihren alten Führerschein idealerweise per Einschreiben mit dem Vordruck an die Führerscheinstelle.

Sobald Ihr alter Führerschein inklusive des Vordrucks bei der Führerscheinstelle eingegangen ist, kann Ihr Online-Antrag bearbeitet werden und der Direktversand des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei ausgelöst werden.

In dieser Zeit nutzen Sie statt des Führerscheins die Befreiung von der Mitführpflicht des Führerscheines. Diese wird, nachdem Sie den Kartenführerschein erhalten haben, wertlos. Bitte vernichten Sie diese dann, um Missbrauch zu vermeiden.

Information zum Download:

Der Antrag kann auch online durch eine beauftragte Person gestellt werden. Nach Abschicken des Online–Antrags ist es notwendig, dass sich die Person, deren Führerschein umgetauscht werden soll, bei der Führerscheinstelle mit gültigem Reisepass oder Personalausweis ausweist. Dazu ist ein kurzer Termin zur Identifizierung notwendig.

Für folgende Anträge wird ein EU-Kartenführerschein benötigt:

  • Internationaler Führerschein
  • Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Namensänderung im Führerschein
  • Fahrlehrer*innenschein

Bei der Beantragung des EU-Kartenführerscheins wird Ihr alter Papierführerschein (grau/rosa) auf eine Restlaufzeit von sechs bis acht Wochen befristet. Dies kann zu Problemen führen, wenn Sie mit einem Kraftfahrzeug ins Ausland fahren.

Wir empfehlen Ihnen, den Umtausch in einen Zeitraum zu legen, in dem Sie kein Kraftfahrzeug im Ausland führen müssen.

Vereinbaren Sie bitte online einen Termin und kommen persönlich bei uns vorbei. Nur bei einem Führerscheinumtausch vor Ort wird die Gültigkeit Ihres Führerscheins bis zur Zusendung des Kartenführerscheins befristet. Ihren alten, vorab entwerteten Führerschein können Sie dann behalten.

Bei einer Online-Antragsstellung ist eine Rückgabe des alten Führerscheins nicht möglich.

Ihr neuer Kartenführerschein wird von der Bundesdruckerei erstellt.
Bei einem Direktversand kommt er normalerweise zwei bis drei Wochen nach Antragsstellung bei Ihnen per Einwurfeinschreiben an.

Bitte vergessen Sie nicht, uns bei einer Online-Beantragung Ihren alten Führerschein zukommen zu lassen. Wir können Ihnen erst einen neuen Führerschein ausstellen, wenn uns Ihr alter Führerschein vorliegt.

Bitte senden Sie Ihren alten Führerschein an:
Stadt Nürnberg
Führerscheinstelle
Hirschelgasse 32
90403 Nürnberg

Die Berechtigung, Fahrzeuge der Führerschein-Klasse 2 zu führen, endet mit dem 50. Lebensjahr.

Wenn Sie darüber hinaus die Klasse 2 noch nutzen möchten, empfehlen wir Ihnen, die Verlängerung drei Monate im Voraus zu beantragen. Dann wird diese Verlängerung in den Kartenführerschein eingetragen.

Alle Informationen zur Verlängerung der Fahrerlaubnis Ihrer alten Klasse 2 (LKW) in den EU-Kartenführerschein finden Sie unter nachfolgendem Link.

Diese Antragstellung ist online leider nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin bei uns.

In sehr eiligen Fällen kann anstelle des regulären Versands an die Bundesdruckerei eine Express-Einzellieferung veranlasst werden. Dafür entstehen Zusatzkosten in Höhe von 35,12 Euro anfallen. Voraussetzung für eine Express-Einzellieferung ist, dass uns alle Unterlagen vorliegen.

Diese Antragstellung ist online leider nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie dafür online einen Termin.

Wer nach Ablauf der Umtauschfrist weiterhin mit seinem alten, ungültigen Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Wichtig: Die Fahrberechtigung selbst läuft nicht ab, sondern nur das Dokument.

  • Hauptwohnung in Nürnberg

EU-Kartenführerschein32,82 Euro

Die Gebühr können Sie im Online-Dienst direkt per PayPal oder Kredit-/Debitkarte (Mastercard, Visa) bezahlen.