Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Führungszeugnis beantragen

Beschreibung

Ein Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und wird in der Regel für behördliche oder private Zwecke wie beispielsweise bei der Anstellung bei einem neuen Arbeitgeber benötigt. Es enthält insbesondere strafrechtliche Verurteilungen.

Sie können verschiedene Arten von Führungszeugnissen beantragen:

  • Privates Führungszeugnis
  • Behördliches Führungszeugnis
  • Erweitertes Führungszeugnis (privat oder behördlich)

Sie können Führungszeugnisse rund um die Uhr mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweises beantragen. Für private Zwecke können Sie auch die digitale Variante wählen. Diese erhalten Sie als PDF in Ihrem BundID-Postfach.

Sie können Ihr Führungszeugnis online oder vor Ort beantragen.

Sie können Ihr Führungszeugnis entweder als Digitales Führungszeugnis oder als gedrucktes Führungszeugnis beantragen.

Für die Beantragung nutzen Sie das Online-Portal vom Bundesamt für Justiz.

Um sich auszuweisen, können Sie einen dieser Zugänge verwenden:

  • mit Ihrem gültigen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) und aktivierter PIN
  • mit Ihrer eID-Karte
  • mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel
  • Gastzugang (nur beim gedruckten Führungszeugnis möglich)

Weitere Informationen zur BundID finden Sie hier:

Wenn Sie sich für das Digitale Führungszeugnis entscheiden, erhalten Sie Ihr Führungszeugnis wenige Minuten nach Beantragung in Ihrem BundID-Postfach. Das digitale Führungszeugnis kann jedoch nicht zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden.

Verwendung im Ausland

Bitte beachten Sie, dass auf dem Digitalen Führungszeugnis keine Überbeglaubigung, Apostille oder Endbeglaubigung angebracht werden kann. Sollten Sie diese in Ihrem Zielland benötigen, müssen Sie ein papiergebundenes Führungszeugnis vor Ort beantragen.

Bitte vereinbaren Sie für die Beantragung vor Ort online einen Termin.

  • amtliche/s Ausweisdokument/e
  • zusätzlich bei erweitertem Führungszeugnis: schriftliche Bestätigung der Stelle, welche das erweiterte Führungszeugnis verlangt, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen
  • zusätzlich bei behördlichem Führungszeugnis: genaue Anschrift und Aktenzeichen oder Vorgangsnummer der anfragenden Stelle

Nein, das Führungszeugnis muss persönlich beantragt werden. Eine Beantragung mit Vollmacht ist gesetzlich nicht zugelassen.
Ausnahme: In gesetzlicher Vertretung können Sie ein Führungszeugnis beantragen. Gesetzliche Vertreterinnen oder Vertreter sind Eltern mit Sorgerecht, Vormund, Betreuerin oder Betreuer.

Sie können Ihr Digitales Führungszeugnis beliebig oft ausdrucken und daher mehrfach verwenden.

Bei einem Vor-Ort-Termin

  • Haupt- oder Nebenwohnung in Nürnberg

Bei einem Online-Antrag

Um Ihr Führungszeugnis online zu beantragen, benötigen Sie Ihr amtliches Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Außerdem brauchen Sie ein NFC-fähiges Smartphone und eine Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp des Bundes.

Für Ihr Digitales Führungszeugnis brauchen Sie Ihr BundID-Konto.

Am schnellsten bekommen Sie Ihr Führungszeugnis, wenn Sie es online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Wenn Sie ein Digitales Führungszeugnis beantragen, erhalten Sie es innerhalb von wenigen Minuten.
Die gedruckten Führungszeugnisse verschickt das Bundesamt für Justiz per Post. Die Ausstellung dauert in der Regel sieben bis zehn Werktage, in Einzelfällen (z. B. wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen) sind mehrere Wochen möglich.
Mit der Beantragung vor Ort im Bürgeramt dauert die Ausstellung in der Regel sieben bis zehn Werktage. Sie erhalten Ihr Führungszeugnis per Post.

Führungszeugnis (jede Art)13 Euro

Die Gebühr können Sie im Online-Dienst direkt mit einer der gängigen Kreditkarten (Visa, Mastercard) bezahlen.

Benötigen Sie das Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, ist es nicht gebührenpflichtig. Bitte bringen Sie einen entsprechenden Nachweis mit.

Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.

  • Bundesamt für Justiz