Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Gebrauchtwagen aus dem Ausland zulassen

Beschreibung

Ein im Ausland erworbener Gebrauchtwagen soll in Nürnberg zugelassen werden.

Die Zulassung kann nur persönlich vor Ort erfolgen. Eine Terminvereinbarung ist online möglich. 
Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.

  • amtliche/s Ausweisdokument/e mit aktuellen Daten (z. B. Name und Adresse) und Unterschrift im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift) 
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Bankverbindung (IBAN) / SEPA-Lastschriftmandat der Halterin oder des Halters für die Kfz-Steuer 
  • falls vorhanden: alle Kennzeichenschilder der letzten Zulassung

zusätzlich:
für Fahrzeuge, die im EU-Ausland gekauft wurden:

  • Zulassungsbescheinigung(en), z. B. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • falls vorhanden EG-Übereinstimmungbescheinigung / Certificate of Conformity (CoC) 
  • Gutachten gem. § 13 EG-FGV bzw. Gutachten nach § 21 StVZO, sofern für Ihr Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung und keine EG-Übereinstimmungbescheinigung / Certificate of Conformity (COC)  vorhanden ist

für Fahrzeuge, die außerhalb der EU gekauft wurden:

  • Gutachten gem. § 13 EG-FGV bzw. Gutachten nach § 21 StVZO, sofern für Ihr Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung vorhanden ist
  • Bescheinigung des Importeurs oder des Autohauses, dass keine Fahrzeugdokumente ausgestellt wurden
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung

bei Vertretung durch eine andere Person:

  • Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht
  • amtliche/s Ausweisdokument/e der Vollmacht gebenden Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
  • amtliche/s Ausweisdokument/e der bevollmächtigten Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)


bei Firmen und Vereinsfahrzeugen zusätzlich: 

  • Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug) 

Zusätzliche Unterlagen werden bei Fahrzeugen bei einer Zulassung auf Minderjährige notwendig (siehe Link unter weiterführenden Informationen). 

  • Ihr Fahrzeug ist ein Gebrauchtfahrzeug/Anhänger aus dem Ausland.
  • Das Fahrzeug soll in Nürnberg zugelassen werden.
  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in Nürnberg gemeldet oder haben ihren Betriebssitz in Nürnberg.

Zulassung eines gebrauchten Kfzs:30 Euro

Zusätzliche Gebühren:
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis € 2,60 Euro anfallen.
Gegebenfalls entstehen zusätzliche Gebühren für Siegel- und Prüfplaketten.