Sie können die Gewerbeummeldung online, schriftlich oder vor Ort beantragen. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort online einen Termin.
Beschreibung
Sie müssen das Gewerbe ummelden, wenn
- sich der Standort innerhalb des Stadtgebiets Nürnberg ändert
- sich die Art (der Gegenstand) Ihres Gewerbes ändert
- der Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitert wird
- wenn sich der Name des Gewerbetreibenden ändert (zum Beispiel durch Heirat oder Umbenennung der Firma im Handelsregister)
- amtliche/s Ausweisdokument/e; Nicht-EU-Staatsangehörige benötigen zusätzlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (bei schriftlicher Antragstellung Kopien)
- Juristische Personen oder andere im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: aktuellen Handelsregisterauszug
- Juristische Personen aus dem Ausland: Nachweis der Eintragung im ausländischen Handelsregister mit beglaubigter Übersetzung
- bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebers sowie Ausweis des Bevollmächtigten
- bei Ummeldung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes: Kopie der erteilten Erlaubnis
Die Gewerbeummeldung muss vor oder gleichzeitig mit der Änderung der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.
| Gewerbeummeldung | 40 Euro |
| Führungszeugnis | 13 Euro |
| Gewerbezentralregisterauszug | 13 Euro |
