Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Kfz mit H-Kennzeichen zulassen oder auf H-Kennzeichen wechseln

Beschreibung

Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, können ein Oldtimerkennzeichen erhalten. 

H-Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge können Sie nur vor Ort in der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Bitte vereinbaren Sie hierfür online einen Termin für „Sonstige KfZ-Angelegenheit“. Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Für die Dienstleistung „H-Kennzeichen“ können Sie unser iKfz-Portal (Online-Dienst) nutzen, wenn Sie gleichzeitig zum Beispiel ein Fahrzeug anmelden, ein gebrauchtes Fahrzeug ummelden oder zulassen.

  • amtliche/s Ausweisdokument/e mit aktuellen Daten (z. B. Name und Adresse) und Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift z. B. Führerschein notwendig.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bisherige/s Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht)
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
  • Gutachten gemäß § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung (IBAN) / SEPA-Lastschriftmandat der Halterin oder des Halters für die Kfz-Steuer

bei Vertretung durch eine andere Person:

  • Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht
  • amtliche/s Ausweisdokument/e des Vollmachtgebers im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
  • amtliche/s Ausweisdokument/e des Bevollmächtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)

bei Firmen- und Vereinsfahrzeugen zusätzlich: 

  • Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug) 

  • Der Wohnort/Firmen-/Vereinssitz liegt in Nürnberg.
  • Das Fahrzeug wurde von einem Gutachter als Oldtimerfahrzeug eingestuft.

Ihr Anliegen wird bei Ihrem Vor-Ort-Termin abschließend bearbeitet.

30 Euro

Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis 2,60 Euro anfallen.