Aufgabe des Mietenspiegels ist es, das Mietpreisgefüge im nichtpreisgebundenen Wohnungsbestand möglichst transparent zu machen.
Der Nürnberger Mietenspiegel setzt keine Preise fest, sondern ist als Richtlinie zu verstehen, um
- die Vertragsparteien bei Fragen zur Miethöhe zu unterstützen,
- den Mietvertragsparteien eine wichtige Orientierungshilfe bei der Festlegung des Mietpreises zu geben und damit eine Befriedungswirkung im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen zu erzielen sowie
- den Gerichten in Streitfällen Orientierungsgrundlagen zu liefern.