Der Führerschein gilt in der Bundesrepublik Deutschland nicht als Identitätsnachweis. Es besteht daher keine gesetzliche Verpflichtung zur Namensänderung, sofern der Name im Führerschein aus dem Ausweisdokument hervorgeht.
Die Namensänderung auf Ihrem Führerschein können Sie nur persönlich vor Ort mit Online-Terminvereinbarung beantragen.
Bei Beantragung der Namensänderung auf dem Führerschein wird ein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Dieser wird Ihnen in der Regel direkt von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben durch die Post zugestellt.
Die Leistung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
amtliche/s Ausweisdokument/e
aktuelles biometrisches Passbild in Papierform (nicht älter als ein Jahr)
bisheriger Führerschein
zusätzlich bei Papierführerschein: Karteikartenabschrift der ausstellenden auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt oder erweitert wurde. Die Karteikartenabschrift ist vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde anzufordern und direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen. Die Abschrift muss bei Antragstellung bereits vorliegen.
Hauptwohnung in Nürnberg
Die Namensänderung ist bei der Meldebehörde bereits angezeigt worden.
in der Regel in vier Wochen abholbereit
per Express in der Regel nach zwei bis drei Werktagen abholbereit
als vorläufiger Führerschein (nur im Inland gültig) innerhalb von zwei bis drei Wochen per Direktversand