Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Werbefahrzeuge, -anhänger und -fahrräder

Beschreibung

Fahrzeuge, Kfz-Anhänger und Fahrräder dürfen nicht zu Werbezwecken auf öffentlichen Flächen abgestellt werden. Eine Erlaubnis dafür wird nicht erteilt. Werden sie dennoch abgestellt, stellt das eine unerlaubte Sondernutzung dar, für die vom Liegenschaftsamt Sondernutzungsgebühren festgesetzt werden.