Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgeramt Mitte

Sterbefall (im Ausland verstorben) - Nachbeurkundung beantragen

Beschreibung

Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland sterben, können Hinterbliebene (zum Beispiel Eltern, Kind, Ehepartner/Ehepartnerin) den Todesfall in Deutschland nachbeurkunden lassen. Dadurch erhalten sie eine deutsche Sterbeurkunde. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung eines Sterbefalles besteht nicht.

Eine Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

  • Sterbeurkunde
  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • Amtliche/s Ausweisdokument/e der antragstellenden Person

Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.

In einigen Fällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen (beispielsweise Eheurkunde der verstorbenen Person) erforderlich sein.

  • Sterbefall im Ausland
  • verstorbene Person hatte zuletzt in Nürnberg gewohnt
  • verstorbene Person hatte die deutsche Staatsangehörigkeit

Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.

Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland50 Euro
Sterbeurkunde12 Euro

Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. 

Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.

Nähere Informationen finden Sie hier: