Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgeramt Mitte


Sterbefall im Ausland - deutsche Sterbeurkunde beantragen

Beschreibung

Ist ein deutscher Staatsangehöriger oder eine deutsche Staatsangehörige im Ausland verstorben, können die Angehörigen den Sterbefall beim Standesamt oder über die deutsche Auslandsvertretung nachbeurkunden lassen. Sie erhalten dadurch eine deutsche Sterbeurkunde.

Die Nachbeurkundung ist freiwillig.

Sie möchten nur den Sterbefall im deutschen Melderegister eintragen lassen?

Dann wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt. Eine Nachbeurkundung beim Standesamt ist dafür nicht erforderlich.

Im ersten Schritt buchen Sie bitte online einen Termin zur Telefonberatung. Wir rufen Sie unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück.

Ein persönlicher Besuch ist zunächst nicht erforderlich. Bei Bedarf vereinbaren wir während des Telefongesprächs einen Termin zur Beantragung vor Ort. 

  • Sterbeurkunde
  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • amtliche/s Ausweisdokument/e der antragstellenden Person

Wir benötigen alle Urkunden im Original. Ausländische Urkunden sind zusätzlich mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.

In einigen Fällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen (beispielsweise Eheurkunde der verstorbenen Person) erforderlich sein.

  • Sterbefall im Ausland
  • Die verstorbene Person hatte zuletzt in Nürnberg gewohnt
  • Die verstorbene Person hatte die deutsche Staatsangehörigkeit

Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.

Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland50 Euro
Sterbeurkunde12 Euro

Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. 

Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.

Nähere Informationen finden Sie hier: