Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgeramt Mitte


Heirat, Scheidung oder andere persönliche Änderungen aus dem Ausland melden

Beschreibung

Sie haben im Ausland geheiratet, sich scheiden lassen, Ihren Namen geändert oder eine andere Personenstandsurkunde aus dem Ausland erhalten?

Wenn Sie in Nürnberg gemeldet sind, müssen Sie Ihre Daten beim Bürgeramt ändern lassen. 

Dafür benötigen wir die ausländische Originalurkunde. Je nach Fall sind zusätzlich eine deutsche Übersetzung und ein Echtheitsnachweis erforderlich.

Typische Ereignisse sind:

  • Heirat im Ausland
  • Scheidung im Ausland
  • Namensänderung im Ausland
  • Sterbefall im Ausland
  • andere Änderungen, die durch eine ausländische Personenstandsurkunde nachgewiesen werden

Ihr Kind wurde im Ausland geboren und lebt jetzt in Nürnberg?

Wenn Ihr Kind in Nürnberg wohnt, müssen Sie es beim Bürgeramt anmelden. Für die Anmeldung bringen Sie bitte den Pass oder Ausweis des Kindes und – wenn vorhanden – die ausländische Geburtsurkunde mit.

Sie möchten zusätzlich eine deutsche Urkunde?

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie beim Standesamt eine Nachbeurkundung des Ereignisses im Ausland beantragen. Sie erhalten dadurch eine deutsche Urkunde. Die Nachbeurkundung ist freiwillig und gebührenpflichtig.

Eine Beantragung online ist erforderlich.

Senden Sie dem Bürgeramt Ihre Dokumente über den Upload-Assistent.

Das Bürgeramt prüft diese vorab und teilt Ihnen die erforderlichen Nachweise über die Echtheit mit, damit Sie diese bei den jeweiligen Stellen anfordern können.

Sobald alle Dokumente digital vorliegen, werden Sie von uns per E-Mail eingeladen einen Termin bei einem der Bürgerämter zu vereinbaren.

Für die Eintragung ins Melderegister müssen Sie dann nur einmal mit den Originalen und Nachweisen vor Ort kommen.
Zu diesem Termin können Sie persönlich oder eine bevollmächtigte Person mit Vollmacht kommen. Diese Person muss zu dem Sachverhalt umfassend Auskunft geben können.

  • amtliche/s Ausweisdokument/e
  • angeforderte Urkunden
  • bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie amtliche/s Ausweisdokument/e des/der Bevollmächtigten

Folgende ausländische Dokumente können Sie über den Upload-Assistenten hochladen:

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde (auch Lebenspartnerschaft)
  • Sterbeurkunde
  • Scheidungsurkunde
  • sonstige Registerauszüge
  • Promotionsurkunde
  • Bescheinigungen zur Staatsangehörigkeit
  • Namensänderungsbescheinigung
  • Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung/Registrierschein
  • Nachweis über Sorgerechtsentscheidungen

Auch Urkunden von länger zurückliegenden Ereignissen können Sie über den Upload-Assistenten einreichen.

Bitte übermitteln Sie uns in einem Upload jeweils nur die Unterlagen zu einer Person.

Eine erste Rückmeldung nach der digitalen Vorab-Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie in der Regel innerhalb von vier Wochen. Wir kontaktieren Sie per E-Mail oder telefonisch. Bitte geben Sie hierfür im Upload-Assistenten Ihre Kontaktdaten an.

Die Bearbeitung im Termin erfolgt unmittelbar vor Ort.

Es fallen keine Gebühren an.