Beratungsarbeit / einzelfallbezogene Hilfe
Prinzipiell unterliegt die Beratungsarbeit der Schweigepflicht, ist freiwillig und kostenlos
Prinzipiell unterliegt die Beratungsarbeit der Schweigepflicht, ist freiwillig und kostenlos
(eigene Angebote sowie deren Organisation und Vermittlung)