FAQs - Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen zur Kulturförderung

Wer kann Kulturförderung beantragen? Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können Institutionen bzw. Projekte (auch von Einzelpersonen), die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind und an denen ein erhebliches Interesse seitens der Stadt besteht.

Wovon hängt ab, ob ich Kulturförderung erhalte?

Um Kulturförderung zu erhalten, müssen Institutionen bzw. Projekte folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Ohne Mithilfe der Stadt ist eine Umsetzung finanziell nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang möglich. 2. Die Nutzung von Eigenmitteln, die Beantragung einschlägiger Drittmittel und die Ausschöpfung anderer Einnahmemöglichkeiten können nachgewiesen werden. 3. Art und Ausmaß der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung können anhand von Sachberichten und Statistiken nachvollziehbar aufgezeigt werden.

Welche Kosten/Aufwendungen werden durch die Förderung nicht übernommen?

Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung über die besonderen Förderrichtlinien des Kulturreferats! Grundsätzlich nicht übernommen werden Kosten, die nicht zur unmittelbaren Umsetzung des Projekts beitragen, Reisekosten sowie Kosten in Verbindung mit Publikationen.

Was ist der Unterschied zwischen "institutioneller" und "Projektförderung"?

Es kann entweder eine Institution/Einrichtung als Ganzes gefördert werden oder ein bestimmtes Projekt.

Können auch Projekte gefördert werden, die an einem Ort stattfinden, der selbst bereits Kulturförderung erhält?

Nur, wenn das Projekt nicht von der bereits bestehenden Förderung profitiert. Die individuelle Situation ist hier entscheidend.

Wie wirken sich Kooperationen auf meine Fördersumme aus?

Wenn die Kooperation zur finanziellen Umsetzung des Projekts beiträgt, verringert sich die Fördersumme.

Muss ich in Nürnberg wohnen oder muss nur das Projekt in Nürnberg stattfinden?

Grundsätzlich muss nur das Projekt im Stadtgebiet von Nürnberg stattfinden. Der Wohnort der antragstellenden Personen ist dabei unwichtig. Ausnahme: Um Atelierförderung zu erhalten, muss sowohl der Erstwohnsitz als auch das Atelier im Stadtgebiet Nürnberg sein.

Schließen sich eine Kulturförderung durch die Stadt Nürnberg und eine Förderung durch andere Städte gegenseitig aus?

Nein. Grundsätzlich können Projekte durch verschiedene Städte gleichzeitig gefördert werden - allerdings ist eine Förderung durch die Stadt Nürnberg nur für die Teile eines Projekts möglich, die auch tatsächlich im Stadtgebiet von Nürnberg stattfinden.

Wo finde ich Informationen zur Vermietung von Räumen?

Aktuell gibt es keine zentrale Anlaufstelle für die Vermietung von Räumen für kulturelle oder künstlerische Nutzung. In der "Räume suchen"-Datenbank des KunstKulturQuartiers können Räumlichkeiten für Tagungen, Feiern und sonstige Veranstaltungen recherchiert werden. Außerdem vermieten fast alle Kulturläden des Amts für Kultur und Freizeit Räume in den verschiedenen Stadtteilen in Nürnberg.


Fragen rund um die Antragstellung

Wie und wo kann ich einen Antrag auf Kulturförderung stellen?

Im Downloadcenter können Sie die entsprechenden Antragsformulare aufrufen und herunterladen bzw. auch direkt im Browser ausfüllen. (Unterstützung von Adobe Reader notwendig!) Den unterschriebenen Antrag schicken Sie dann bitte postalisch oder mit Unterschrift eingescannt per Mail an die angegebene Adresse.

Wann muss ich meinen Antrag abgegeben haben?

Unbedingt vor Beginn des Projekts und so früh wie möglich - bei den unterschiedlichen Fördertöpfen gelten verschiedene Fristen. Diese finden Sie in der Übersicht der Fördertöpfe.

Wie lange dauert es, bis ich informiert werde, ob ich Kulturförderung erhalte?

Die Bearbeitungsdauer variiert, aber in der Regel sind Zeiten von bis zu 6 Wochen möglich.

Kann ich Kulturförderung auch nach Beginn meines Projektes beantragen?

Nein, das ist allgemein nicht möglich. Ausnahme: Fortlaufende Förderung eines Projekts.

Kann ich mehrere Anträge auf Kulturförderung für das gleiche Projekt stellen?

Nicht beim gleichen Amt, aber bei anderen Stellen schon. Eine eventuelle andere Förderzusage muss im Finanzierungsplan mitgeteilt werden.

Was passiert mit meinem Antrag, wenn der Fördertopf am Jahresende leer ist?

Dann kann der Antrag für dieses Jahr leider nicht mehr bewilligt werden. Falls das Projekt verschoben werden kann, kann im neuen Jahre ein neuer Antrag gestellt werden.

Kann ich mich in einem persönlichen Gespräch über Kulturförderung beraten lassen?

Ja, Sie können sehr gern Kontakt zu den jeweiligen Ansprechpersonen aufnehmen! Die Kontaktdaten finden Sie in der Übersicht der Fördertöpfe.


Fragen zu Formularen und Nachweisen

Kann ich die Antragsformulare und Verwendungsnachweise auch elektronisch ausfüllen?

Wenn für den jeweiligen Fördertopf eine Download-Version zur Verfügung steht, kann diese auch elektronisch ausgefüllt werden. Die Formulare müssen jedoch immer handschriftlich unterschrieben werden.

Müssen die Antragsformulare und Verwendungsnachweise händisch unterschrieben werden?

Ja, sie müssen immer handschriftlich unterschrieben werden.

Wie detailliert muss der Gesamtkosten- und Finanzplan sein? Können gesonderte Aufstellungen, z. B. eine Excel-Tabelle, hinzugefügt werden?

Je nach Größe des Projekts ist eine separate Aufstellung, z. B. in einer Excel-Tabelle, sogar sehr sinnvoll. Einzelne Punkte aus dem vorgegebenen Finanzierungsplan (z. B. Sachkosten) sollten darin untergliedert werden.

Was ist bei der Angabe von Eigenmitteln zu beachten?

Wenn sie im Finanzierungsplan angegeben sind, dann müssen sie auch im Verwendungsnachweis aufgeführt werden.

Worauf muss ich generell bei der Abrechnung von Projekten achten?

In der Spalte "Plan" müssen die Einträge aus dem Finanzierungsplan übernommen werden. In die Spalte "Ist" müssen die tatsächlichen Zahlen. Auf Nachfrage muss hier ein Nachweis erbracht werden können!

Muss ich nur die Summe, die ich vom Kulturreferat Nürnberg erhalte, abrechnen, oder alles, was ich für das Projekt verwende?

Alles, was für das Projekt verwendet wird, muss abgerechnet werden.

Welche Art von Verwendungsnachweis ist zu erbringen?

Sie bekommen im Förderungsbescheid mitgeteilt, welche Art von Verwendungsnachweis Sie erbringen müssen. Auf dem Formular des Verwendungsnachweises sind die jeweiligen Unterscheidungen noch einmal aufgeführt.

Sind Zuwendungen steuerpflichtig?

Grundsätzlich sind Zuwendungen meist steuerfrei, es kommt jedoch auf die jeweilige Situation des Antragstellenden an. Im Zweifelsfall ziehen Sie bitte einen Steuerberater hinzu!

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