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Besondere Förderrichtlinien des Geschäftsbereichs Kultur der Stadt Nürnberg für die Gewährung von Zuwendungen

Grundsätzliches

Gefördert werden Institutionen sowie deren Projekte, die eine Belebung und Aufrechterhaltung der Freien Nürnberger Kulturszene ermöglichen.

Allgemeine Förderungsvoraussetzungen

Gefördert werden ausschließlich

  • nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Institutionen bzw. Projekte,
  • an deren Bestand bzw. Durchführung ein erhebliches Interesse seitens der Stadt besteht

und die zudem folgende Voraussetzungen erfüllen:

Es handelt sich um Institutionen bzw. Projekte,

  • die ohne Mithilfe der Stadt nicht oder nicht im notwendigen Umfang finanziell gesichert bzw. zu realisieren wären;
  • bezüglich derer nachweislich im Rahmen der jeweilig gegebenen Möglichkeiten Eigenmittel aktiviert und eingesetzt, ordnungsgemäß einschlägige Drittmittel beantragt, sowie Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden,
  • deren Trägerin bzw. Träger Art und Ausmaß der Inanspruchnahme der jeweiligen Angebote und Leistungen anhand von Sachberichten und Statistiken nachvollziehbar aufzeigt.

Die Antragstellerinnen bzw. Antragsteller

  • beachten die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit,
  • leisten Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, stellen dies insbesondere durch eine fortlaufende, zeitnahe Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle sowie durch Vorlage einer Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sicher und sind jederzeit in der Lage, die zweckgerechte Verwendung der Mittel nachzuweisen;
  • erkennen ein uneingeschränktes Prüfungsrecht der Stadt an.

Förderfähig sind Projekte bzw. Vorhaben,

  • die grundsätzlich im Stadtgebiet von Nürnberg durchgeführt werden;
  • deren Realisierung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde, soweit es sich nicht um eine fortlaufende Förderung handelt. (Ein Beginn der Realisierung ist anzunehmen, wenn bereits Verträge zur Durchführung des konkreten Projekts abgeschlossen wurden.)

Daneben gelten für die einzelnen Fördertöpfe weitere Kriterien.

Zuwendungsfähige Aufwendungen

Zuwendungsfähige Aufwendungen sind bei institutioneller Förderung die betriebsnotwendigen Aufwendungen bzw. bei Projektförderung die für das geförderte Projekt notwendigen Aufwendungen; das heißt, dass die (Personal- und Sach-) Aufwendungen nicht nur dem Zuwendungszweck entsprechen, sondern diesbezüglich auch nach Art und Umfang verhältnismäßig sein müssen. Aufwendungen, die üblicherweise im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen, sind nicht förderfähig.

Nicht zuwendungsfähige Aufwendungen

  • Kalkulatorische Kosten und Abschreibungen für Güter, deren Anschaffung gefördert wurde,
  • Deckungslücken, die durch nicht in Anspruch genommene Dritte oder durch Verzicht auf erzielbare Einnahmen und Vergünstigungen entstanden sind,
  • Anwalts- und Gerichtskosten für Rechtsstreitigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Umsetzung des Zuwendungszwecks stehen oder sich gegen die Stadt richten,
  • Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten der Begünstigten entstanden sind (z. B. Versäumnisgebühren, Bußgelder, Geldstrafen),
  • Darlehenstilgungen,
  • Umsatzsteuer bei vorsteuerabzugsberechtigten Begünstigten,
  • Größere Einzelinvestitionen.

Zuwendungsverfahren

  • Zuwendungen werden nur auf schriftlichen und vollständigen Antrag mit konkret definierten Zielen, die eine Erfolgskontrolle ermöglichen, gewährt.
  • Zur Antragstellung ist das bei der Stadt erhältliche Formblatt zu verwenden (Download am Seitenende).
  • Die Antragsfristen sind zu beachten; es gilt das Datum des Poststempels.
  • Soweit die Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden, ob, auf welche Weise und in welcher Höhe eine Förderung erfolgt.

Sonstiges

Die finanzielle Beteiligung der Stadt ist (im Falle einer Zuwendungsgewährung) von den Begünstigten im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in angemessener Weise zu berücksichtigen; insbesondere ist der Schriftzug "Gefördert durch die Stadt Nürnberg – Bürgermeisterin" und das städtische Logo in angemessener Größe auf Einladungskarten, Plakaten, Programmheften, sonstigem Informationsmaterial und auf der Internetseite zu verwenden.

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Häufige Fragen

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