Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht von EU-Bürgerinnen und Bürgern
Beschreibung
Wenn Sie sich als EU-Bürger länger als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie ein sogenanntes Daueraufenthaltsrecht erworben. Hierüber kann Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt werden.
Ablauf
Sie können eine Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht von EU-Bürgerinnen und -Bürgern über den Online-Dienst auf dieser Seite oder auf dem Postweg beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Gültiger Pass
Nachweis über Grund der Ausstellung
Weitere Unterlagen sind einzelfallabhängig und werden durch die Ausländerbehörde angefordert.
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
Das Amt für Migration und Integration bearbeitet Anträge ausschließlich elektronisch über das Service-Portal "Mein Nürnberg". Bitte registrieren Sie sich dort und richten sich ein sicheres, persönliches Konto ein.