Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht von EU-Bürgerinnen und Bürgern

Wenn Sie sich als EU-Bürger länger als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie ein sogenanntes Daueraufenthaltsrecht erworben. Hierüber kann Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt werden.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Amt für Migration und Integration

Aufenthaltsbegleitung

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