An einem Integrationskurs können ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger teilnehmen, die einen Aufenthaltstitel haben und voraussichtlich dauerhaft in Deutschland leben werden. Auch Asylbewerbende und Deutsche ohne Sprachkenntnisse können einen Integrationskurs besuchen.
Ablauf
Grundsätzlich kann jede Ausländerin oder jeder Ausländer an einem Integrationskurs teilnehmen. Ob beziehungsweise in welcher Höhe eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer die Kursgebühren selbst bezahlen müssen, ist davon abhängig, ob ein Berechtigungsschein ausgestellt wurde.
Voraussetzungen
Sie haben als Ausländerin oder Ausländer grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:
Dauerhafter Aufenthalt in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis > 1 Jahr oder Aufenthaltserlaubnis seit mind. 18 Monaten)
Aufenthalt zu Erwerbszwecken (ausgenommen Blaue Karte und Forscher)
Aufenthalt zum Zweck des Familiennachzugs
Aufenthalt aus humanitären Gründen (bei Anerkennung von Asyl, Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärem Schutz, nachhaltig integrierten Geduldeten, Aufnahme als Schutzsuchender oder im Rahmen von Resettlement)
Aufenthalt als langfristig Aufenthaltsberechtigte/r in einem anderen EU-Staat (außer wenn Sie bereits in einem anderen EU-Staat an Integrationsmaßnahmen teilgenommen haben)
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
Das Amt für Migration und Integration bearbeitet Anträge ausschließlich elektronisch über das Service-Portal "Mein Nürnberg". Bitte registrieren Sie sich dort und richten sich ein sicheres, persönliches Konto ein.