Integrationskurs

An einem Integrationskurs können ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger teilnehmen, die einen Aufenthaltstitel haben und voraussichtlich dauerhaft in Deutschland leben werden. Auch Asylbewerbende und Deutsche ohne Sprachkenntnisse können einen Integrationskurs besuchen.

Ablauf

Voraussetzungen

Amt für Migration und Integration

Aufenthaltsbegleitung

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