Namensänderung in der Ehe beantragen - Doppelnamen bestimmen

Die Person, deren Name nicht zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt wurde, kann auch nach der Eheschließung einen Doppelnamen annehmen. Dieser wird zusammengesetzt aus dem gemeinsamen Ehenamen und dem vorherigen Familiennamen oder dem Geburtsnamen, den diese Person hatte. Es darf hierbei nur ein zweiteiliger Name entstehen. Die beiden Namen sind mit einem Bindestrich verbunden. Die Reihenfolge der beiden Namen ist frei wählbar, kann aber nachträglich nicht geändert werden.

Eine Namensänderung, um später wieder nur den gemeinsamen Namen zu führen, ist auch bei bestehender Ehe möglich ("Namensänderung in der Ehe beantragen - Doppelnamen widerrufen"). Die erneute Erklärung eines Doppelnames ist danach nicht mehr möglich. 

Weitere Namensänderungen sind nach Beendigung der Ehe möglich ("Namensänderung nach Auflösung der Ehe")

Ein Doppelname zusammengesetzt aus den Namen beider Eheleute ist nach deutschem Recht nicht für beide möglich. Nach ausländischem Recht können andere Regeln gelten.

Ablauf

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Fristen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

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Dolmetscher/Dolmetscherin

Weiterführende Informationen

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Bürgeramt Mitte

Standesamt - Nachbeurkundungen und Namensrecht

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