Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Familienname eines Kindes ändern

Beschreibung

Es bestehen folgende Möglichkeiten den Familiennamen eines Kindes zu ändern:

  • Namenserteilung
  • Neubestimmung des Familiennamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge
  • Einbenennung
  • Rückbenennung
  • Wahl eines ausländischen Namensrechts
  • Namensänderung nach Scheidung oder Tod eines Elternteils
  • Einmalige Neubestimmung des Familiennamens durch volljährige Kinder 

Details zu den möglichen Namensänderungen finden Sie auf der Webseite des Standesamts.

Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Das Thema Namensänderung in Deutschland ist sehr umfassend. Die Aufstellung ist nicht abschließend und umfasst nur das deutsche Namensrecht. Bei Fragen können Sie uns über unser Kontaktformular erreichen.

Alle Personen, die unterschreiben müssen, müssen dies vor Ort beim Termin tun. Kinder, sofern sie mindestens 14 Jahre alt sind, müssen die Namensänderung auch selbst unterschreiben. Bitte kommen Sie deshalb gemeinsam zum Termin. 
Die Namenserklärung kann meist nur einmal abgegeben werden und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

  • amtliche Ausweisdokumente aller Beteiligten
  • Geburtsurkunde des Kindes, wenn es nicht in Nürnberg geboren wurde
  • Nachweis über alleinige oder gemeinsame Sorge
  • Nachweis über die Namensänderung eines Elternteils (falls zutreffend)
  • Eheurkunde eines Elternteils (falls zutreffend)

In manchen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. 

Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.

Beurkundung einer Namenserklärung30 Euro
neue Geburtsurkunde12 Euro
Vorsprache mit Dolmetscher/inzusätzlich 40 Euro

Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. 

Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.

Nähere Informationen finden Sie hier: