Namensänderung für ein Kind

Ein Name kann sich auch nach der Geburt noch ändern. Bei minderjährigen Kindern kann das zum Beispiel der Fall sein, wenn sich die Verwandtschafts- und Sorgerechtsverhältnisse ändern. Haben Sie eine Namenserklärung abgegeben, ist sie nicht wieder rückgängig zu machen. Auch das Kind hat später keine Möglichkeit, zum ursprünglichen Namen zurückzukehren.

Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht übernehmen
Wenn Sie als Mutter bei der Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht haben, bekommt das Kind automatisch Ihren Nachnahmen. Übernehmen Sie später gemeinsam mit dem Vater das Sorgerecht, kann das Kind auch den Nachnamen des Vaters annehmen.
Ab dem Zeitpunkt, an dem der Vater auch sorgeberechtigt ist, haben Sie dafür drei Monate Zeit. Die Entscheidung treffen beide Sorgeberechtigte gemeinsam.

Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat
Auch wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, kann sich der Name ändern. Das Paar kann sich darauf einigen, dass das Kind den Nachnamen des Elternteils annimmt, der nicht sorgeberechtigt ist. Dafür müssen alle Beteiligten einverstanden sein.

Wenn Sie den Elternteil des Kindes heiraten
Heiraten Sie in Deutschland und der Name des Kindes ändert sich dadurch, wird das vom Standesamt automatisch im Geburtseintrag des Kindes vermerkt.
Heiraten Sie im Ausland, müssen Sie die Namensänderung dem Standesamt mitteilen. Zuständig ist das Standesamt des Geburtsortes des Kindes. 

Wenn Sie heiraten und ein Kind mit in die Ehe bringen
Wenn Sie heiraten, können Sie den Nachnamen Ihres minderjährigen Kindes ändern. Ihr Kind kann dann - im Rahmen einer sogenannten "Einbenennung" - den neuen Familiennamen führen.

Das ist der Fall, wenn Sie:

  • das Sorgerecht für Ihr Kind haben (allein, oder gemeinsam mit Ex-Partner),
  • mit der Heirat einen gemeinsamen Familiennamen (= Ehenamen) führen,
  • das Kind im gemeinsamen Haushalt der neuen Familie lebt,
  • alle Sorgeberechtigten einverstanden sind
  • der Elternteil einverstanden ist, dessen Name das Kind aktuell trägt

Sind sich die Eltern nicht einig über den Namen des Kindes, kann unter Umständen das Familiengericht darüber entscheiden.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Gebühren

Bürgeramt Mitte

Standesamt - Nachbeurkundungen und Namensrecht

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