Namen an die deutsche Form angleichen

Sie können Ihren Namen an die deutsche Form angleichen, wenn Sie:

  • eingebürgert wurden
  • als Aussiedlerin/ Aussiedler anerkannt sind
  • als Flüchtling oder asylberechtigte Person anerkannt sind

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Weiterführende Informationen

Vor-Ort-Termin erforderlich

Bürgeramt Mitte

Standesamt - Nachbeurkundungen und Namensrecht

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