Namensangleichung an die deutsche Form

Es gibt zwei Möglichkeiten einen ausländischen Namen an die deutsche Form anzugleichen: die Namensangleichung nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und die Namensangleichung nach Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB).

Die Namensangleichung nach BVFG gilt für Sie, wenn Sie Vertriebene/r oder Spätaussiedle/r sind. Auch für Ehepartner und Menschen, die in gerader Linie mit einer vertriebenen oder geflüchteten Person verwandt sind (Kind, Enkel, Urenkel usw.) kann das möglich sein. Bei Verheirateten kann der Ehename nur vom Paar gemeinsam geändert werden.

Die Namensangleichung nach EGBGB gilt für Sie, wenn Sie deutsche Staatsbürgerin, deutscher Staatsbürger oder als Flüchtling in Deutschland anerkannt sind.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Weiterführende Informationen

Bürgeramt Mitte

Standesamt - Nachbeurkundungen und Namensrecht

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