Seit 1. März 2007 gilt die Plakettenverordnung über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge, die bestimmten Kraftfahrzeugen die Einfahrt in besonders ausgewiesenen Zonen verbietet.
Ablauf
Die Plaketten werden bei der Zulassungsbehörde, den technischen Prüfstellen und den anerkannten Abgasuntersuchungswerkstätten auf Antrag hin ausgegeben.
Die Plakette kann auch durch Überweisung der Gebühr auf das Konto der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Sparkasse Nürnberg BLZ 760 501 01 Kto.Nr. 1 016 505 Unter Angabe des amtlichen Kennzeichens mit dem Stichwort "Plakette".
Wir bitten um Verständnis, dass wir diesen Service nur für Fahrzeuge, die in Nürnberg zugelassen sind, bieten können.