Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Bürgerumfragen/Wohnungs- und Haushaltserhebungen der Stadt Nürnberg


Zu welchem Zweck werden Bürgerumfragen bzw. Wohnungs- und Haushaltserhebungen der Stadt Nürnberg durchgeführt?

Die städtischen Planungen orientieren sich an den aktuellen Lebensverhältnissen der Nürnberger Bevölkerung. Die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger sollen dabei gehört werden. Ziel der Bürgerumfragen ist es daher, ein zuverlässiges Bild der Wohn-, Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Nürnberger Stadtteilen zu gewinnen. Mit den alle zwei Jahre stattfindenden Wohnungs- und Haushaltserhebungen sind auch die Angaben zur Fortschreibung des Nürnberger Mietenspiegels zu erheben.

Wie werden die befragten Personen ausgewählt?

Nach dem Zufallsverfahren wurden aus dem Melderegister 20.000 Personen im Alter ab 18 Jahren mit Hauptwohnung in Nürnberg ausgewählt. Die Adressdaten der Befragten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Befragung verwendet.

Wozu dient die Berechtigungsnummer?

Die Berechtigungsnummern werden zufällig generiert und zufällig an die Befragten verteilt. Die Berechtigungsnummer auf dem Fragebogen ist der Zugangscode (Passwort) für die Online-Version des Fragebogens. Damit wird sichergestellt, dass nur die angeschriebenen Personen der Stichprobe an der Bürgerumfrage teilnehmen können. Außerdem dient die Berechtigungsnummer dazu, den Rücklauf zu erfassen und eine räumliche Zuordnung zum Stadtteil zu ermöglichen.

Die Berechtigungsnummern und die Befragungsergebnisse werden getrennt voneinander aufbewahrt, sodass die Anonymität gewährleistet bleibt und keine Rückschlüsse auf einzelne Personen und deren Angaben möglich sind.

Wie kann ich an der Bürgerumfrage teilnehmen?

Die zufällig ausgewählten Personen erhalten per Post die kompletten Befragungsunterlagen und werden mit einem Einladungsschreiben des Nürnberger Oberbürgermeisters um ihre Teilnahme gebeten.

Sie können den Fragebogen schriftlich ausfüllen und in dem beigefügten Rückumschlag kostenlos an das Statistische Amt der Stadt Nürnberg zurücksenden. Der Fragebogen wird maschinell mit Scanner erfasst und nach Abschluss der Bürgerumfrage vernichtet.

Daneben besteht die Möglichkeit, den Fragebogen online auszufüllen. Der Link zum Online-Fragebogen und die persönliche Berechtigungsnummer sind auf der Vorderseite des Papierfragebogens aufgedruckt.

Werden durch die Online-Teilnahme Informationen auf meinen Computer gespeichert?

Durch den individuellen Online-Zugang mit der Berechtigungsnummer erfolgt keine Speicherung von Informationen auf dem Computer der befragten Personen (sogenannte „Cookies“). Eine Erhebung, Speicherung oder Übermittlung von Rechneradressen (sogenannte IP-Adressen) im Rahmen der Bürgerumfrage findet nicht statt.

Ist der Datenschutz gewährleistet?

Die statistische Geheimhaltung der Angaben ist entsprechend der

und der

gewährleistet. Die Fragebögen werden ausschließlich im Statistischen Amt bearbeitet, also der abgeschotteten Statistikstelle der Stadt Nürnberg. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden auf Datenschutz und statistische Geheimhaltung besonders verpflichtet. Die Angaben einzelner Befragter werden nicht weitergegeben. Es werden immer nur Auswertungsergebnisse in hochaggregierter Form (z. B. Tabellen, Grafiken, Karten) und von großen Bevölkerungsgruppen (z. B. Männer und Frauen) veröffentlicht. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie

Wo werden die Daten gespeichert?

Die Papierfragebögen werden beim Statistischen Amt erfasst und gespeichert, also der abgeschotteten Statistikstelle der Stadt Nürnberg.

Die Antworten der Teilnehmenden an der online-Befragung werden während der Befragungsphase zunächst auf einem Server der Stadt Nürnberg gespeichert. Die Befragungsdaten werden anschließend über eine verschlüsselte Verbindung an das Statistische Amt übermittelt.

Die Angaben im Fragebogen werden getrennt von den Adressdaten gespeichert. Die Adressdaten können nicht mit den Befragungsdaten in Zusammenhang gebracht werden.

Muss ich an der Bürgerumfrage teilnehmen? Was passiert, wenn ich den Fragebogen nicht zurückschicke?

Die Teilnahme an den Bürgerumfragen ist grundsätzlich freiwillig. Bei Bedenken können auch einzelne Fragen des Fragebogens ausgelassen werden.

Die Stadt ist jedoch auf die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Weil von einer kleineren Anzahl von Befragten auf die Gesamtheit der Nürnbergerinnen und Nürnberger „hochgerechnet“ wird, vervielfacht sich jeder Fehler. Deshalb ist es wichtig, dass sich möglichst viele angeschriebene Personen beteiligen.

Zur Erstellung eines Mietenspiegels besteht bei den Fragen zu Wohnen und Miete eine Auskunftspflicht nach Art. 238 § 2 EGBGB. Die Frage nach dem Wohnen zur Miete oder im Eigentum muss von allen Befragten beantwortet werden, zu den weiteren Fragen zu Miete und Wohnungsausstattung sind Mieterhaushalte auskunftspflichtig. Wir bitten jedoch auch Haus- und Wohnungseigentümer um ihre Wohnungsangaben, damit für die städtischen Planungen vollständige Datengrundlagen zur Verfügung stehen.

Wenn der Fragebogen nach ca. drei Wochen noch nicht zurückgeschickt bzw. online ausgefüllt wurde, bitten wir mit einem Erinnerungsschreiben nochmals darum, an der Bürgerumfrage teilzunehmen.

Ich habe schon einmal an einer Bürgerumfrage des Statistischen Amts teilgenommen. Warum werde ich jetzt noch einmal angeschrieben?

Die Adressen der angeschriebenen Nürnbergerinnen und Nürnberger werden zufällig aus dem Melderegister gezogen. Nach dem Abschluss einer Bürgerumfrage werden diese Adressen gelöscht. Deshalb kann es sein, dass bei unterschiedlichen Bürgerumfragen auch Adressen wiederholt zufällig ausgewählt werden.

Wo werden die Ergebnisse der Bürgerumfrage veröffentlicht?

Die Ergebnisse der Bürgerumfragen bzw. Wohnungs- und Haushaltserhebungen werden als Berichte aus Stadtforschung und Statistik oder Sonderberichte veröffentlicht. Sie sind zu finden unter:

Noch Fragen? So erreichen uns
persönlich angeschriebene befragte Personen:

Telefon 09 11 / 2 31-1 03 66

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