Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Bürgerumfragen/ Wohnungs- und Haushaltserhebungen der Stadt Nürnberg

Zu welchem Zweck werden Bürgerumfragen bzw. Wohnungs- und Haushaltserhebungen der Stadt Nürnberg durchgeführt?

Die städtischen Planungen orientieren sich an den aktuellen Lebensverhältnissen der Nürnberger Bevölkerung. Die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger sollen dabei gehört werden. Ziel der Bürgerumfragen ist es daher, ein zuverlässiges Bild der Wohn-, Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Nürnberger Stadtteilen zu gewinnen. Mit den alle zwei Jahre stattfindenden Wohnungs- und Haushaltserhebungen sind insbesondere die Angaben zur Fortschreibung des Nürnberger Mietenspiegels zu erheben.

Wie werden die befragten Personen ausgewählt?

Nach dem Zufallsverfahren wurden aus dem Melderegister ca. 10.000 erwachsene Personen im Alter ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Nürnberg ausgewählt. Die Adressdaten der Befragten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Befragung verwendet.

Wozu dient die Berechtigungsnummer?

Die Berechtigungsnummern werden zufällig generiert und zufällig an Befragte verteilt. Die Berechtigungsnummer auf dem Fragebogen ist der Zugangscode (Passwort) für die online-Version des Fragebogens. Damit wird sichergestellt, dass nur die angeschriebenen Personen der Stichprobe an der Bürgerumfrage teilnehmen können.
Außerdem dient die Berechtigungsnummer dazu, den Rücklauf zu erfassen und eine räumliche Zuordnung zum Stadtteil zu ermöglichen.
Die Berechtigungsnummern und die Befragungsergebnisse werden getrennt voneinander aufbewahrt, so dass die Anonymität gewährleistet bleibt und keine Rückschlüsse auf einzelne Personen und deren Angaben möglich sind.

Wie kann ich an der Bürgerumfrage teilnehmen?

Die zufällig ausgewählten Personen erhalten per Post die kompletten Befragungsunterlagen und werden mit einem Einladungsschreiben des Nürnberger Oberbürgermeisters um ihre Teilnahme gebeten.
Sie können den Fragebogen schriftlich ausfüllen und in dem beigefügten Rückumschlag kostenlos an das Statistische Amt der Stadt Nürnberg zurücksenden. Der Fragebogen wird maschinell mit Scanner erfasst und nach Abschluss der Bürgerumfrage vernichtet.
Daneben besteht die Möglichkeit, den Fragebogen online auszufüllen. Der Link zum online-Fragebogen und Ihre persönliche Berechtigungsnummer sind auf der Vorderseite des Papierfragebogens aufgedruckt.

Werden durch die Online-Teilnahme Informationen auf meinen Computer gespeichert?

Durch den individuellen Online-Zugang mit der Berechtigungsnummer erfolgt keine Speicherung von Informationen auf Ihrem Computer (so genannte „Cookies“). Eine Erhebung, Speicherung oder Übermittlung von Rechneradressen (so genannte IP-Adressen) im Rahmen der Bürgerumfrage findet nicht statt.

Ist der Datenschutz gewährleistet?

Die statistische Geheimhaltung der Angaben ist entsprechend der

und der

gewährleistet. Die Fragebögen werden ausschließlich im Statistischen Amt, d.h. der abgeschotteten Statistikstelle der Stadt Nürnberg, bearbeitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden auf Datenschutz und statistische Geheimhaltung besonders verpflichtet. Die Angaben einzelner Befragter werden nicht weitergegeben. Es werden immer nur Auswertungsergebnisse in hochaggregierter Form (z.B. Tabellen, Grafiken, Karten) und von großen Bevölkerungsgruppen (z.B. Männer und Frauen) veröffentlicht. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie

Wo werden die Daten gespeichert?

Die Papierfragebögen werden beim Statistischen Amt, d.h. der abgeschotteten Statistikstelle der Stadt Nürnberg, erfasst und gespeichert.
Die Antworten der Teilnehmenden an der online-Befragung werden während der Befragungsphase zunächst auf einem Server der Stadt Nürnberg gespeichert. Die Befragungsdaten werden anschließend über eine verschlüsselte Verbindung an das Statistische Amt übermittelt.
Ihre Angaben werden getrennt von Ihren Adressdaten gespeichert. Die Adressdaten können nicht mit den Befragungsdaten in Zusammenhang gebracht werden.

Muss ich an der Bürgerumfrage teilnehmen? Was passiert, wenn ich den Fragebogen nicht zurückschicke?

Die Teilnahme an den Bürgerumfragen ist freiwillig. Wenn Sie nicht teilnehmen, entstehen Ihnen keine Nachteile. Bei Bedenken können Sie auch einzelne Fragen des Fragebogens auslassen.
Die Stadt ist jedoch auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Weil von einer kleineren Anzahl von Befragten auf die Gesamtheit der Nürnbergerinnen und Nürnberger „hochgerechnet“ wird, vervielfacht sich jeder Fehler. Deshalb ist es wichtig, dass sich möglichst viele angeschriebene Personen beteiligen.
Wenn Sie den Fragebogen nach ca. 3 Wochen noch nicht zurückgeschickt bzw. online ausgefüllt haben, werden Sie mit einem Erinnerungsschreiben nochmals gebeten, an der Bürgerumfrage teilzunehmen.

Ich habe schon einmal an einer Bürgerumfrage des Statistischen Amts teilgenommen. Warum werde ich jetzt noch einmal angeschrieben?

Die Adressen der angeschriebenen Nürnbergerinnen und Nürnberger werden zufällig aus dem Melderegister gezogen. Nach dem Abschluss einer Bürgerumfrage werden diese Adressen gelöscht. Deshalb kann es sein, dass bei unterschiedlichen Bürgerumfragen auch Adressen wiederholt zufällig ausgewählt werden.

Wo werden die Ergebnisse der Bürgerumfrage veröffentlicht?

Die Ergebnisse der Bürgerumfragen/ Wohnungs- und Haushaltserhebungen werden als Berichte aus Stadtforschung und Statistik oder Sonderberichte veröffentlicht. Sie finden Sie unter

Noch Fragen? So erreichen uns
persönlich angeschriebene befragte Personen:

Telefon 09 11 / 2 31-1 03 66

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

allgemeine Fragen zu Bürgerumfragen in Nürnberg:

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