Hintergrund

Paragraphen

Im Jahr 2007 wurde das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) an Europäisches Artenschutzrecht angepasst und u.a. die für Tiere einschließlich deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten geltenden Verbote erfasst. Seitdem ist bei allen Vorhaben und Eingriffen zu prüfen, ob artenschutzrechtliche Verbote eingehalten werden (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung). Die Bearbeitung des Artenschutzes ist in der Praxis fachlich oft komplex, unbestimmte Rechtsbegriffe erschweren die Arbeit. Sind geschützte Tierarten unvermeidbar durch Vorhaben betroffen, muss bereits im Vorfeld für Ausgleichsmaßnahmen gesorgt werden, die je nach Art flächenintensiv ausfallen können (z.B. bodenbrütende Vogelarten).

Fehlende Grundlagendaten zu den aktuell in Nürnberg vorkommenden Tieren und eine fehlende Flächenkulisse für Ausgleichsmaßnahmen machen fachlich sinnvolle Entscheidungen in jedem Einzelfall zu einer Herausforderung. Die Erstellung eines Artenschutzkonzepts wurde daher als notwendig erachtet. Bestehend aus mehreren Bausteinen soll es dazu beitragen, die Situation des Artenschutzes in Nürnberg zu verbessern und unvermeidbare Eingriffe besser kompensieren zu können.

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