Zwangsheirat

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 16 (2)

Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenserklärung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.


Studie "Zwangsverheiratung in Deutschland - Anzahl und Analyse von Beratungsfällen" des BMFSFJ

Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde eine Studie "Zwangsverheiratung in Deutschland - Anzahl und Analyse von Beratungsfällen" durchgeführt. Es wurden bundesweit Beratungsstellen befragt. Im Jahr 2008 sind 3.443 Personen von insgesamt 830 Beratungsstellen erfasst worden - die Zahlen betreffen rund 60 % angedrohte und 40 % vollzogene Zwangsverheiratungen, wobei die Zahl nichts über die tatsächliche Häufigkeit aussagt, da die Dunkelziffer sehr hoch ist.


Rückblick: Fachtagung "Zwischen Zwangsheirat und Selbstbestimmung" am 12.11.10

Zwangsverheiratung und Gewalt im Namen der Ehre sind Menschenrechtsverletzungen, die nicht durch kulturelle Unterschiede zu erklären sind, sondern gemeinsam bekämpft werden müssen. Mit dieser Fachtagung wurde über Hintergründe der Zwangsheirat, der Abgrenzung zu arrangierten Ehen und die rechtliche Situation in der Bundesrepublik informiert. Beratungseinrichtungen für Betroffene von Zwangsheirat stellten ihre Arbeit und die jeweiligen Unterstützungsmöglichkeiten vor. Weiteres Ziel der Tagung war ein besseres Kennenlernen und Vernetzen der regionalen Beratungsstellen und ein fachlicher Austausch.

Zielgruppe waren Sozialpädagog/innen, Erzieher/innen, Lehrkräfte, Psycholog/innen, Polizeibeamt/innen und weitere Interessierte aus der Jugendhilfe und der Justiz.

Bei dieser Veranstaltung kooperierten die Frauenbeauftragte der Stadt Nürnberg, mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Nürnberg und der evangelischen stadtakademie nürnberg unter Mitwirkung des AK Zwangsheirat.



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