Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in D, E oder M keine Note nachweist, ersteht diese Note aus der Vorklasse oder des Vorkurses oder durch das Ergebnis einer Feststellungsprüfung.
Defizite in D, E, M sind vor dem Eintritt in die Berufsoberschule unbedingt auszugleichen, da sonst der erfolgreiche Besuch gefährdet ist.
Voraussetzung für die endgültige Aufnahme ist das Bestehen einer Probezeit.
Die Anmeldetermine sind rechtzeitig bei der Schule zu erfragen.