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Aufnahme in Berufsoberschulen   

Voraussetzung ist der mittlere Schulabschluss und
eine abgeschlossene Berufsausbildung:

  • in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
  • eine schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung oder
  • eine bestandene Anstellungsprüfung in einer Laufbahn des mittleren oder gehobenen Dienstes oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung

Nachweis der Eignung:

Die Eignung wird nachgewiesen durch:

  • erfolgreichen Besuch der 10. Klasse des Gymnasiums (Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums)

Bei mittlerem Schulabschluss:

  • Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in D,E,M, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf, im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss

Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in D, E oder M keine Note nachweist, ersteht diese Note aus der Vorklasse oder des Vorkurses oder durch das Ergebnis einer Feststellungsprüfung.

Defizite in D, E, M sind vor dem Eintritt in die Berufsoberschule unbedingt auszugleichen, da sonst der erfolgreiche Besuch gefährdet ist.

Nachweis des mittleren Schulabschlusses durch:

  • Abschlusszeugnis der Realschule
  • Abschlusszeugnis der 10. Klasse Hauptschule (M-Zug)
  • Zeugnis über den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss (Quabi)
  • Zeugnis über den mittleren Schulabschluss der Berufsschule
  • Zeugnis über den mittleren Schulabschluss der Berufsfachschule
  • Abschlusszeugnis der Wirtschaftsschule
  • Zeugnis über den erfolgreichen Besuch der Vorklasse der Berufsoberschule
  • Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Jahrgangsstufe des Gymnasiums

Probezeit

Voraussetzung für die endgültige Aufnahme ist das Bestehen einer Probezeit.

Anmeldung

Bei der Anmeldung sind der Schule vorzulegen:

  • die zum Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen notwendigen Zeugnisse im Original und in Kopie oder beglaubigter Abschrift
  • Geburtsschein oder Geburtsurkunde im Original und in Kopie oder beglaubigter Abschrift
  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild (mit Datum und Unterschrift)
  • bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch ein amtliches Führungszeugnis.

Die Anmeldetermine sind rechtzeitig bei der Schule zu erfragen.

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  •  Titelbild: © Stadt Nürnberg Schulreferat