Im Stadtgebiet Nürnberg gibt es eine Vielzahl von Beratungsstellen, die Kinder, Jugendliche und auch Eltern unterstützen bzw. beraten.
Beratungsstellen
- Soziale und kulturelle Teilhabe
- Ausflüge
- Mittagessen
- Schülerbeförderung
- Persönlicher Schulbedarf
- Lernförderung
Bildung und Teilhabe (BuT)- Lernförderung
Schülerinnen und Schüler mit Lernförderbedarf können unter bestimmten Bedingungen Leistungen aus dem Gesetzespaket Bildung und Teilhabe erhalten (SGB II, § 28, Abs.5). Die Stelle bei IPSN ist mit folgenden Aufgabenbereichen betraut: Beratung der Schulen und Leistungsanbieter hinsichtlich aller pädagogischen Fragen im Zusammenhang mit der BuT-Lernförderung; Unterstützung und Beratung der Nürnberger Schulen beim Aufbau von Lernförderangeboten; Koordination der schulnahen Lernförderangebote in der Stadt Nürnberg; Erstellung und Pflege einer zentralen, transparenten Übersicht schulnaher Lernförderanbieter; Qualifizierungsseminare für Lernförderkräfte.
Beratung für Eltern mit Migrationshintergrund - Nürnberger Elternbüro Schulerfolg und Teilhabe (NEST)
NEST unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus mit ehrenamtlichen muttersprachlichen Elternlots/inn/en. Hierzu gehört die Erklärung des bayerischen Schulsystems, die sprachliche Begleitung von Eltern-Lehrer-Gesprächen, die Begleitung von Elternabenden und Informationsveranstaltungen, die Unterstützung bei Schulanmeldungen sowie die Organisation und Durchführung von Elterncafés an Schulen. Die Beratung der Eltern erfolgt in Deutsch und in vielen Familiensprachen.
- Auslandsaufenthalte und Freiwilligendienste
- Reisen für Kinder und Jugendliche
- Freizeit in Nürnberg
- Lebensalltag von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Service für die Jugendarbeit
- Informationen für Jugendliche (Ation, Fun und Ferien; Mitternachtssport, Mädchensport, laut!-Partizipation, Infos und Kontakte, Beruf-Ausbildung, Probleme?, Stress?)
- Informationen für Eltern (z. B. Jugendschutz)
- Erziehungsberatung
- Kinder- und Jugendarbeit
- Alkoholprävention
- Jugendschutzstelle (Inobhutnahme für Kinder und Jugendliche von 12-18 Jahren in Krisensituationen)
- Kindernotwohnung (Inobhutnahme für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren in Krisensituationen)
- Sleep-in (Notschlafstelle für obdachlose Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren)
