In Nürnberg wohnhafte Schüler und Schülerinnen haben, unter bestimmten Voraussetzungen, Anspruch auf Beförderung zur Schule oder Anspruch auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten. Die Stadt Nürnberg erfüllt ihre Beförderungspflicht in erster Linie mit Hilfe des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Für weitere Informationen wählen Sie bitte die Schulart aus:
WICHTIGE ÄNDERUNG
Ab dem Schuljahr 2026/27 gibt die Schülerbeförderung nur noch Fahrkarten in digitaler Form aus (HandyTicket und Chipfahrkarten).
Informationen zur Erstattung von Fahrtkosten finden Sie
Rechtliche Grundlagen
Amt für Allgemeinbildende Schulen
Schülerbeförderung
Muggenhofer Straße 1367. Stock / 705 - 70890429 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/universallink/trip/?destination_lng=11.031072249134777&destination_lat=49.46147733710841&destination_name=N%C3%BCrnberg&destination_name2=Muggenhofer+Stra%C3%9Fe+136>